Bundespräsidentschaftswahl: Unterstützungserklärung samstags möglich

Das Meldeamt bleibt auch am Samstag, den 12. März, geöffnet.

Am 24. April findet österreichweit die Wahl der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten statt. Seit Ende Februar ist die Abgabe einer Unterschrift als Unterstützungserklärung im Meldeamt des Stadtmagistrats möglich. Ausnahmsweise bleibt das Meldeamt dafür auch samstags geöffnet.

„Die Samstagsöffnung ist ein zusätzliches Service, durch das wir es möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen wollen, eine Unterstützungserklärung abzugeben. Werktags fehlt oftmals die Zeit“, erläutert Magistratsdirektor Dr. Bernhard Holas.

InnsbruckerInnen können eine solche Unterstützungserklärung zu den üblichen Amtszeiten des Meldeamts (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr, am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr) abgeben. Zusätzlich ist das Amt am kommenden Samstag von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Für eine gültige Unterstützungserklärung wird ein gültiger Lichtbildausweis benötigt. Außerdem muss der Hauptwohnsitz in Innsbruck sein und ein Mindestalter von 16 Jahren am Wahltag ist Voraussetzung. (DH)