
Themen des Stadtsenates vom 6. Dezember 2023
Gehaltsvalorisierung des Bundes wird übernommen
Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften der öffentlichen Dienste über die Gehaltsanpassung 2024 brachten folgendes Ergebnis: Ab 1. Jänner 2024 werden die Gehälter der Beamtinnen und Beamten des Dienststandes, die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, sowie die Überleitungsbeträge um 9,15 Prozent, mindestens jedoch um 192 Euro, erhöht. Auch die Zulagen und Vergütungen, mit Ausnahme des Kinderzuschusses, werden damit ab 1. Jänner 2024 um 9,15 Prozent erhöht.
„Nachdem das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gemeinden, via E-Mail mitgeteilt hat den vereinbarten Gehaltsabschluss für die Landesbediensteten zu übernehmen – die Beschlussfassung ist für den Dezember-Landtag am 13. und 14. Dezember vorgesehen – zieht auch die Stadt Innsbruck für ihre Bediensteten nach“, erklärt Bürgermeister und Personalreferent Georg Willi und weist darauf hin, dass die durch die Gehaltsvalorisierung entstehenden Mehrkosten im Voranschlagsentwurf 2024 präliminiert wurden.
Der Stadtsenat stimmte einstimmig zu das Amt für Personalwesen zu ermächtigen, die Gehaltsanpassung der städtischen aktiven und pensionierten Bediensteten zu übernehmen. Die finale Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung des Gemeinderates am 14. Dezember 2023.
Beteiligungsplattform für Mitbestimmung
Die Bürgerbeteiligung soll durch eine Beteiligungsplattform erweitert werden. Damit sollen die Informations- und Mitwirkungsbedürfnisse der Bevölkerung noch besser bedient werden. Über die Plattform wird es möglich Meinungen, Anliegen und Wünsche zu verschiedensten städtischen Entwicklungsfragen und Vorhaben online einzubringen und somit auf zeitgemäße Art die Stadt Innsbruck mitzugestalten. Viele Städte und Gemeinden wie u.a. Innsbrucks Partnerstadt Freiburg oder die österreichischen Landeshauptstädte Graz, Linz, Wien sowie das Land Vorarlberg verfügen über eine derartige Plattform. Inhaltlich sprechen die große Reichweite, die Transparenz, der Servicecharakter, die Umsetzung der „Idee des Stadtmagistrats zum Angreifen“ sowie die Tatsache, dass Online-Verfahren im Vergleich zu den klassischen Beteiligungsverfahren niederschwelliger sind, für das Format.
„Die Einführung einer digitalen Beteiligungsplattform wird im Hinblick auf die Digitalisierungsstrategie und das Bestreben, Innsbruck zu einer Smart City zu entwickeln, als sinnvoller und zeitgemäßer Schritt betrachtet. Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass digitale Verfahren eine effektive, kosteneffiziente und sinnvolle Ergänzung zu herkömmlichen Präsenzformaten darstellen. Durch die Etablierung einer Beteiligungsplattform kann darüber hinaus ein positiver Beitrag zur Stärkung der lokalen Demokratie geleistet werden“, argumentiert Bürgermeister Georg Willi.
Der Stadtsenat stimmte der Einführung einer digitalen Beteiligungsplattform zu. Die Entscheidung über die Einleitung eines Vergabeverfahrens, das federführend von der Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung mit der dienststellenübergreifenden Konzeption erfolgen wird, fällt in der Sitzung des Gemeinderates am 14. Dezember 2023. Zudem wird die Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung beauftragt, das Projekt im Rahmen der Tiroler Digitalisierungsförderung als „Leuchtturmprojekt“ einzureichen.
Vorbereitungen auf die Gemeinderatswahlen
In Innsbruck wird am 14. April 2024 ein neuer Gemeinderat sowie die neue Bürgermeisterin bzw. der neue Bürgermeister gewählt. Im Vorfeld muss hier einiges organisiert und festgelegt werden. So zum Beispiel die Anzahl der BeisitzerInnen der Gemeindewahlbehörde. Diese werden unter Berücksichtigung der zahlenmäßigen Stärke der im Gemeinderat vertretenen Parteien festgelegt. Analog zu 2018 sollen für die Wahl im April 2024 für die Gemeindewahlbehörde sechs Beisitzer festgelegt werden. Die Anzahl der Beisitzer der Hauptwahlbehörde (insgesamt acht, davon zwei Richter) sowie der Sprengel- und Sonderwahlbehörde wird vom Gesetz (Innsbrucker Wahlordnung) vorgegeben.
Der Stadtsenat nahm dies mehrheitlich zur Kenntnis. Die finale Beschlussfassung obliegt dem Gemeinderat.
In Innsbruck wurden auf Basis eines Beschlusses des Stadtsenates aus dem Jahre 1995 wahlwerbenden Gruppierungen im Rahmen von Wahlhandlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet aufgestellte Plakattafeln gegen Kostenersatz in Höhe des Selbstkostenpreises zur Verfügung gestellt. Damit sollte es eine Regulierung der Plakatflut in Wahlkampfzeiten geben. Die Erfahrungen der Magistratsabteilung II, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, haben gezeigt, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Für künftige Wahlen werden die Tafeln nun nicht mehr zur Verfügung gestellt.
„Die Zurverfügungstellung der Plakattafeln lukriert keine Einnahmen für die Stadt Innsbruck. Im Gegenteil: der mit der Organisation und Abwicklung verbundene Arbeitsaufwand hat sich in den letzten Jahren massiv erhöht, unter anderem auch wegen Problemen mit Grundstückseigentümern, wenn Plakattafeln z.B. durch Sturmschäden und Vandalismus zerstört wurden oder, weil es Beschwerden aus ästhetischen Gründen und Sicherheitsbedenken gab. Darüber hinaus sind die verwendeten Plakattafeln in die Jahre gekommen und müssten zum Teil durch neue ersetzt werden“, begründet Bürgermeister Georg Willi.
Der Stadtsenat nahm die Änderung mehrheitlich an.
Öffentliche Toilettenanlagen bei der Universität Innsbruck
Um die Versorgung mit öffentlichen WC-Anlangen in Innsbruck zu verbessern befindet sich u.a. zur Zeit der „Masterplan Silver Society, Öffentliche Toiletten in der Stadt Innsbruck“ in der finalen Ausarbeitung. Im Zuge der Fertigstellung des neuen Universitätsgebäudes Ágnes-Heller-Haus“ neben dem Hauptgebäude der Leopold-Franzens-Universität am Campus der Universität am Innrain wurden seitens der Stadt Innsbruck Gespräche mit der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Finanzen und Infrastruktur, aufgenommen, wie die Versorgung mit öffentlichen WC-Anlagen in diesem Bereich (Franz-Gschnitzer-Promenade, „Sonnendeck“, Bereich zwischen Freiburger und Unibrücke, Rechengasse usw.) unter Einbeziehung der universitären Toilettenanlagen verbessert werden könnte.
Die Universität Innsbruck unterbreitete der Stadt Innsbruck in der Folge ein Angebot zur öffentlichen Nutzung von drei universitären Toilettenanlagen. Dabei handelt es sich um die Universitätsstandorte Innrain 52a (neue WC-Anlage, Rohbau-Neubau) und Innrain 52c (Josef-Möller-Haus und Erdgeschoss GEIWI-Turm). Die Nutzung als öffentliche WC-Anlage erstreckt sich in Absprache mit der Universität Innsbruck künftig von Mai bis Oktober eines jeden Jahres täglich jeweils von 7.00 bis 22.00 Uhr.
„Ich danke der Universität Innsbruck für diesen Schritt und freue mich, wenn wir gerade in diesem sehr stark frequentierten Bereich gemeinsam öffentliche Toiletten zur Verfügung stellen können. Zudem haben wir vereinbart, dass bei Bedarf auch eine Ausdehnung der Öffnungszeiten möglich ist“, erläutert Bürgermeister Georg Willi.
Der Stadtsenat beschloss das Angebot der Universität Innsbruck zur öffentlichen Nutzung der universitären Toiletten-Anlagen an den Universitätsstandorten Innrain 52a und Innrain 52c anzunehmen. Für die öffentliche Nutzung der drei universitären WC-Anlagen trägt die Stadt Innsbruck 170.000 Euro als einmaligen Investitionskostenzuschuss (Gesamtbetrag 340.000 Euro) für die Errichtung der Anlage am Innrain 52a (zwei WC-Module, ein barrierefreies Modul) sowie die Übernahme von laufenden Reinigungskosten für fünf Jahre in der Höhe von rund 30.000 Euro. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung weitergeleitet.
Mühlauer Klamm künstlerisch aufgewertet
Die KünstlerInnenvereinigung Tiroler Künstlerinnenschaft (Kunstpavillon und Neue Galerie Innsbruck) koordiniert die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum Tirol im Auftrag des Landes Tirol und unterstützt die Umsetzung der ausgewählten Projekte kuratorisch und produktionstechnisch. Für das Jahr 2023 wurde von der Jury unter anderem das Projekt „Hexenküche - Formerly Known As“ (Arbeitstitel) der beiden Künstlerinnen Ana Hoffner und Angela Anderson ausgewählt. Ort der künstlerischen Intervention ist die sogenannte Hexenküche und Teufelskanzel in der Mühlauer Klamm. Neben der Anbringung eines Schriftzuges ist die Bepflanzung der Höhle mit Pfanzen der Umgebung geplant.
„Nachdem durch einen Vandalismusakt in der Klamm die Frage nach der Neuerrichtung der Installation immanent geworden ist, ist dieses Projekt ein willkommener Anstoß zu einer Neuinterpretation der ‚Hexenkuchl‘“, freut sich Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl.
Der Stadtsenat stimmte der unentgeltlichen Anbringung der Installationen zu.
Neuer Pächter der Bodensteinalm
Das bestehende Pachtverhältnis mit Ruth Scherb zur Anpachtung der Bodensteinalm ist mit November 2023 ausgelaufen. Frau Scherb hat seit 2019 für fünf Jahre die „Bodensteiner“ gepachtet und in dieser Zeit die Alm zur vollsten Zufriedenheit der Gäste, der Viehauftreiber und der Stadt Innsbruck als Verpächterin geführt. Von den vielen Besuchern wurde die Alm in den letzten Jahren nicht nur aufgrund ihrer einmaligen Lage, sondern aufgrund der Gastlichkeit und der guten Küche geschätzt.
Da Frau Scherb in den verdienten Ruhestand geht, wurde die Verpachtung für Mitte Dezember bis 31. Oktober öffentlich ausgeschrieben. Für die Anpachtung der höchst gelegenen und kleinsten Innsbrucker Alm haben insgesamt fünf Personen Interesse bekundet. Letztendlich haben zwei Personen ihr verbindliches Interesse an der Anpachtung durch Abgabe der schriftlichen Interessentenerklärung und ihrer Bewerbungsunterlagen abgegeben. Aus dem weiteren Verfahren ging Herr Reiko Jasky als am geeignetsten hervor. Er wird die Alm von 1. April 2024 bis 30. November 2031 betreiben“, führt der ressortzuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc aus.
Der Stadtsenat stimmt der Entscheidung zu.
Neue Defibrillatoren für die Stadt
Insgesamt gibt es derzeit in der Stadt Innsbruck fast 70 frei zugängliche Defibrillatoren. Nun werden auf Beschluss des Stadtsenates weitere sieben Geräte angekauft.
Von der Stadt wurden seit 2021 im Rahmen des Programms HERZsichere Stadt Innsbruck 38 Geräte angekauft. Alle anderen Geräte wurden von Sponsoren zur Verfügung gestellt oder befinden sich im Privatbesitz von z.B. Unternehmen oder medizinischen Einrichtungen. Durch die neuen Geräte sollen das bestehende System erhalten und neue Standorte verfügbar gemacht werden. Die Standortauswahl erfolgt auf Basis von Anfragen aus der Öffentlichkeit sowie anhand einer Evaluierung der bisherigen Standorte in Bezug auf Frequentierung und Risikogruppen. Der Ankauf von sieben Defibrillatoren inklusive Wandschrank und Zubehör schlägt in Höhe von rund 30.000 Euro zu Buche.
„Die Abwicklung des Ankaufs wird vom Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen durchgeführt. Angeschafft wird das Modell LIFEPACK CR2 wird ermächtigt, das Auftragsschreiben zu unterfertigen. Die Landessanitätsdirektion fördert die Aktion“, weiß Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.
Regelung für Straßenmusik überarbeitet
Die Regelung zum Thema Straßenmusik und damit auch der entsprechende Informationsfolder werden geändert. Der Stadtsenat stimmte der Neuregelung einstimmig zu.
Die Verwendung von Verstärkern wird ersatzlos untersagt. Ebenso wird die Zahl der Standorte reduziert, da sich gezeigt hat, dass sich die Straßenmusik vorzugsweise auf die Alt- und Innenstadt konzentriert. Die MÜG wird ab Februar verstärkte Kontrollen durchführen und den neuen Infofolder aushändigen. Dieser steht wie bisher zweisprachig zur Verfügung und ist sowohl online als auch als gedruckte Version erhältlich.
„Die Platzkartenvergabe wird beibehalten, um die Zahl, Orte und Zeiten der musikalischen Darbietungen zu regeln. Die Platzkarten werden kostenfrei ausgegeben. Als Neuerung wird die Möglichkeit des Platzkartenerwerbs über ein Online-Buchungsportal geschaffen. Dadurch können die MitarbeiterInnen des Bürgerservice entlastet werden und der kostenfreie Platzkartenerwerb ist auch am Wochenende möglich“, erläutert Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl.KR