
Themen des Stadtsenates vom 9. August 2023
Änderung der Wahlordnung und des Stadtrechts
Das Innsbrucker Stadtrecht bestimmt unter anderem die Stellung der Stadt und grenzt ihre Wirkungsbereiche ab. Es ist ein Tiroler Landesgesetz und kann als solches auch nur vom Landtag geändert werden. Die Stadt Innsbruck kann Änderungen anregen bzw. beantragen sowie zu geplanten Maßnahmen ihre Stellungnahme abgeben.
Mit Beschluss des Juni-Gemeinderates wurden dem Landesgesetzgeber Änderungswünsche zur Innsbrucker Wahlordnung 2011 und zum Innsbrucker Stadtrecht 1975 übermittelt. Diese betreffen zum einen die Aufnahme einer Vier-Prozent-Hürde für den Einzug in den Gemeinderat – in diesem Fall soll die Möglichkeit einer Koppelung von Listen ersatzlos gestrichen werden. Zum anderen wird angeregt, dass Ersatzmitglieder der Ausschüsse auch Mitglieder des Gemeinderats sein müssen.
Ein entsprechender, vom Amt der Tiroler Landesregierung übermittelter Gesetzesentwurf wurde vom Stadtsenat einstimmig zur Kenntnis genommen.
Projekt „Campus Frau-Hitt-Straße“
Ziel der Stadt Innsbruck ist es, zusätzlichen leistbaren und attraktiven Wohnraum für Studierende zu schaffen. Die Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) will daher den „Campus Frau Hitt“ in der Frau-Hitt-Straße im Stadtteil Mariahilf errichten. Das Projekt sieht einen neuen Campus beim Studentenheim des Kollegiums der Missionspriester vom Heiligsten Herzen Jesu sowie dessen Sanierung und Weiterentwicklung vor. Damit sollen insgesamt 125 Zimmer für Studierende entstehen.
Aufgrund von Bedenken der AnrainerInnen wurde eine Petition betreffend die „Neukonzeption und Nutzungsänderung mit Bürgerbeteiligung“ des geplanten Projekts gestartet. Bis zum Vorliegen eines Berichts der Stadt Innsbruck wurde diese Petition aber ausgesetzt. Dieser Bericht liegt nun vor.
„Aus stadtplanerischer Sicht ist dieser Standort für studentisches Wohnen sehr gut geeignet. Dafür sprechen vor allem die gute Erreichbarkeit universitärer Einrichtungen zu Fuß, per Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die direkte Nähe zu Grün- und Freiflächen und zu Einrichtungen der Nahversorgung. Auch die Nutzung als Studierendenheim für die funktionale und soziale Durchmischung des Bereichs wird positiv bewertet“, betont Bürgermeister Georg Willi.
Das aus dem Architekturwettbewerb hervorgegangene Siegerprojekt wird aktuell entsprechend den Juryempfehlungen konkretisiert und als Grundlage für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie die Erstellung des Bebauungsplanes herangezogen. Die Fertigstellung der Bestandssanierung ist bis Sommer 2024 geplant. Die Kosten inklusive Einrichtung liegen bei circa 4,6 Millionen Euro.
Die Übermittlung des Berichts der Stadtplanung an die Landtagsdirektion wurde vom Stadtsenat mehrheitlich beschlossen.
Neue Amtsleitungen
Dipl.-Ing. Christian Kugler wird mit einstimmigem Beschluss des Stadtsenats ab 1. Jänner 2024 für weitere fünf Jahre zum Vorstand des Amtes Bau- und Feuerpolizei bestellt.
Darüber hinaus wurde in der jüngsten Sitzung des Stadtsenats eine Neubestellung einstimmig beschlossen. Mag.a Nina-Maria Schön wird ab 1. August 2023 für fünf Jahre zur Vorständin des neu geschaffenen Amtes Verwaltungsstrafen bestellt. Die studierte Juristin ist bereits seit 2016 beim Stadtmagistrat Innsbruck tätig und verfügt über fundierte Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht, vor allem im Verwaltungsstrafrecht sowie der Behördenstrukturen, den einschlägigen Rechtsgrundlagen und höchstrichterlicher Judikatur.
„Mit Christian Kugler und Nina-Maria Schön konnten wir zwei sehr fähige Mitarbeitende für diese Führungspositionen gewinnen“, betont Bürgermeister Georg Willi. „Herr Dipl.-Ing. Kugler verfügt über weitreichende Erfahrung, zumal er das Amt Bau- und Feuerpolizei seit 15 Jahren leitet. Auch Frau Mag.a Schön konnte durch ihre Tätigkeit als Referatsleiterin bereits Erfahrung in der Führung von Mitarbeitenden sammeln und sowohl ihre Teamfähigkeit als auch Durchsetzungskraft unter Beweis stellen“, fügt Finanzdirektor Mag. Martin Rupprechter als Stellvertreter von Magistratsdirektorin Mag.a Gabriele Herlitschka, MSc hinzu.
Stadtteilentwicklung Hötting West
Für den Bereich Harterhofgründe in Hötting-West gibt es eine städtebauliche Studie mit einer Überarbeitung aus dem Jahr 2019 im Hinblick auf leistbares Wohnen. „In Innsbruck ist der Platz bekanntlich begrenzt, umso wichtiger ist es, leistbaren Wohnraum in attraktiven Gebieten zu schaffen“, hebt Bürgermeister Georg Willi hervor.
Zwischen den Siedlungsteilen Kranebitten und Hötting West soll auf einer Fläche von etwa 21 Hektar ein qualitätsvoller, urbaner Stadtraum mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur und großzügigen Grün- und Freiräumen entstehen. Die Stadtentwicklung hat dabei städtebauliche, freiraumplanerische, verkehrstechnische, soziale und ökologische Kriterien und Zielsetzungen gleichermaßen im Blick.
„Ein wesentlicher Planungsschritt erfolgte seitens der Stadtplanung mit der Erarbeitung des ‚städtebaulichen Rahmenplans‘. Dieses Dokument ist eine umfassende, schriftliche Zusammenführung aller Grundlagen, stadtentwicklungsplanerisch relevanter Themenbereiche sowie übergeordneter Ziele und Strategien. Es soll im Rahmen des Verhandlungsteams Stadtteilentwicklung Hötting West/Harterhofgründe in Zusammenarbeit mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IIG) als informellles Planungsinstrument weiter vorangetrieben werden“, führt der Stadtchef weiter aus.
Der „Städtebauliche Rahmenplan“ ist dann auch eine der Grundlagen für die geplanten weiteren Verhandlungen mit den GrundeigentümerInnen, für das UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) und die weiteren Schritte zur Umsetzung der Zielsetzungen des Stadtteilentwicklungsprozesses Hötting West/Harterhofgründe. Dem stimmte der Stadtsenat einstimmig zu.
Hilfspaket für sozial benachteiligte Personen
Auf Initiative der Sozialplanung – Sozialkoordination befürwortete der Stadtsenat einstimmig einen einmaligen Zuschuss für die Beschaffung von bzw. die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln für sozial benachteiligte Personen in der Höhe von insgesamt 45.000 Euro. Jeweils 20.000 Euro gehen an die SystempartnerInnen Österreichisches Rotes Kreuz (ÖRK – Team Tafel) sowie die Caritas der Diözese Innsbruck (Katharina Stube), 5.000 Euro fließen an die Vinzenzgemeinschaft St. Vinzenz (VINZIBus).
„Um die teils massiven Teuerungen abzufedern, hat die Stadt Innsbruck bereits mehrere Hilfspakete geschnürt. Diese finanzielle Unterstützung soll vor allem Menschen, denen es am Nötigsten fehlt, zugute kommen“, betont Bürgermeister Georg Willi.
„Menschen, die sich in sozialen Notlagen befinden, werden in Innsbruck nicht alleine gelassen. Mit Hilfe dieser Zuschüsse können sie mit Essen, Grundnahrungsmitteln und einfachen Produkten des täglichen Bedarfs versorgt werden“, führt der für Soziales zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc weiter aus.
Unterstützung mobile Sozialarbeit und Männerberatung
Gleich zwei finanzielle Unterstützungsleistungen im Bereich Soziales waren Thema in der aktuellen Sitzung des Stadtsenats.
Einstimmig beschlossen wurde zum einen die Übernahme der Personal- und Sachkosten für zwei hauptamtliche MitarbeiterInnen der Beratungsstelle Bahnhofsozialdienst der Caritas. Diese bietet seit dem Jahr 2016 auch aufsuchende Sozialarbeit im Bahnhofsbereich an, pandemie- und ressourcenbedingt musste das Angebot aber 2020 eingestellt werden. „Dank der Kostenübernahme durch die Stadt kann das Einsatzteam der mobilen Beratung seine Arbeit mit September 2023 wieder aufnehmen. Um das Projekt mittelfristig abzusichern, soll es auch 2024 finanziell unterstützt werden“, freut sich Sozialreferent Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. Die Kosten dafür betragen pro Jahr 27.000 Euro.
Die zweite Unterstützung betrifft den Verein Männerberatung – Mannsbilder, welcher von der Stadt im Rahmen einer Drei-Jahres-Vereinbarung mit aktuell rund 50.000 Euro unterstützt wird. Aufgrund diverser Einzelförderungen mit jeweils unterschiedlichen Laufzeiten, die teilweise nicht oder verspätet verlängert wurden, ergab sich dieses Jahr eine Finanzierungslücke in der Höhe von 49.000 Euro. „Das Land Tirol hat sich bereit erklärt, diese Lücke zu schließen, sofern auch die Stadt analog zur Paktumsregelung die Übernahme des 35-Prozent-Anteils bestätigt. Dieser beläuft sich auf 17.150 Euro und wurde vom Verein als Subventionsansuchen eingebracht“, erläutert Anzengruber. Dafür sprach sich der Stadtsenat einstimmig aus.
Beide Anträge werden dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Einrichtung eines Jugendbeirats
Das städtische Referat Frauen und Generationen hat gemeinsam mit der Plattform Offene Jugendarbeit Tirol (POJAT) und mit ExpertInnen im Bereich der Offenen Jugendarbeit Statuten für einen Jugendbeirat, angelehnt an ein Modell der Stadt Villach, erarbeitet. Dies geht zurück auf einen Antrag, der von Gemeinderat Benjamin Plach eingebracht wurde. Die Statuten wurden im Jugendausschuss mit allen Fraktionen beraten und dann allen GemeinderätInnen zur Verfügung gestellt.
„Der Jugendbeirat macht die Bedürfnisse, Wünsche und Problemstellungen der Jugendlichen zum Thema. Durch dieses Gremium können Jugendliche für sich selbst sprechen, Erfahrung mit den Einrichtungen und Institutionen einer Stadt sammeln und dadurch aktiv in der Gestaltung ihrer Stadt mitwirken“, führt die zuständige Stadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer aus.
In der Startphase soll die Funktion des Jugendbeauftragten von einem Mitarbeiter des Referats Frauen und Generationen übernommen werden. Dieser wird die ersten Ausschreibungen und den Jugendbeirat gerade zu Beginn intensiv begleiten. Nach den ersten drei Jahren soll evaluiert und allenfalls weiterentwickelt werden. Die Einrichtung wird auch das Budget des Jugendbeirats gemäß den städtischen Richtlinien verwalten, um die weitere Entwicklung abzuwarten und die Rollenverteilung nach einer Evaluierung zu definieren.
Die Errichtung des Jugendbeirats wurde vom Stadtsenat einstimmig befürwortet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weitergeleitet.
„Schwimmoffensive“ der Stadt geht weiter
Das Gutschein-Modell für Anfänger-Schwimmschulkurse für Kinder im Alter von drei bis 14 Jahren soll auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Entsprechend sollen auch die Einkommensgrenzen für die Gutschriften von je 100 bzw. 50 Euro pro Kurs erhöht werden.
Bisher konnten durch die Gutscheine 245 Kinder (Stand Juli 2023) beim Schwimmenlernen in privaten Schwimmschulen finanziell unterstützt werden (Infos auf www.innsbruck.gv.at/schwimmkursfoerderung). Die Einkommensgrenzen für die Gutscheine sollen sich dabei weiterhin an den Einkommensgrenzen für Ermäßigungen in den städtischen Kinderbildungseinrichtungen orientieren. Der Stadtsenat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, eine Entscheidung des Gemeinderats folgt mit Oktober.
„Unser erklärtes Ziel ist, dass jedes Kind schwimmen lernt und vor allem finanzielle Hürden keine Rolle spielen dürfen. Darum haben wir im letzten Stadtsenat die Übernahme der Selbstbehalte für Schwimmkurse an allen Innsbrucker Volksschulen im kommenden Jahr beschlossen und setzen nun weitere Akzente“, erklärt Bildungs- und Sportstadträtin Mag.a Elisabeth Mayr. „Da junge Menschen mit Fluchterfahrung häufig nicht die Möglichkeit hatten, das Schwimmen zu lernen, geraten sie auch besonders häufig in Gefahr. Aus diesem Grund haben wir in Kooperation mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und der Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) das Pilotprojekt ‚Schwimmkurse für Geflüchtete‘ initiiert.“
Geplant ist, vom 14. August bis 10. September 2023 drei Kurse im Schwimmbad Tivoli durchzuführen. Teilnehmen können Geflüchtete ab 14 Jahren, die in den Unterkünften der TSD in Innsbruck leben. Auch dafür sprach sich der Stadtsenat einstimmig aus.MD