
Themen des Stadtsenates vom 22. Juli 2020
Grundsatzbeschluss für Baurecht in Westendorf
Die Stadt Innsbruck besitzt in der knapp 80 Kilometer entfernten Gemeinde Westendorf mehrere Liegenschaften. Die Gemeinde plant seit einiger Zeit unter anderem auf diesen städtischen Gründen eine Freizeitanlage zu errichten. Nun fasste der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 22. Juli einstimmig einen Grundsatzbeschluss, dass man mit Westendorf in Verhandlungen über das Baurecht treten werde. „Für die Stadt sind die Grundstücke sehr weit weg, um sie effektiv für die Innsbruckerinnen und Innsbrucker zu nutzen. Dieser Stadtsenatsbeschluss zeigt eine politische Willensbekundung, wenn die Pläne konkreter vorliegen, kann der Stadtsenat bzw. in weiterer Folge der Gemeinderat eine Entscheidung fällen“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. Ein Baurecht soll mindestens für die Dauer von 80 Jahren eingeräumt werden. Zudem soll ein Konzept mitsamt Vereinbarung über eine kostengünstige Nutzung der geplanten Freizeitanlage durch die Innsbrucker Jugend bzw. SeniorInnen als Ausgleich für das abzubrechende städtische Ferienheim erarbeitet werden.
Räumlichkeiten für städtisches Bildungsservice
Seit 2017 läuft in der Stadt Innsbruck ein umfassender Prozess zu Entwicklung und Umsetzung einer Bildungsstrategie. Im Zuge dessen fasste der Stadtsenat im Vorjahr einen Grundsatzbeschluss für eine neue Bildungsservicestelle. Diese soll eine leicht erreichbare, niederschwellige Einrichtung werden, in der Eltern Antworten und Hilfe zu Fragen rund um das Thema Bildung im Kompetenzfeld der Stadt Innsbruck, aber auch darüber hinaus erhalten. Die Anmeldung zu Kinderkrippe, -garten sowie Tagesheim soll dort in Zukunft einfach und unkompliziert ablaufen. Zusätzlich wird sachkundig und diskret über mögliche Ermäßigungen oder spezielle Angebote für Kinder mit Behinderung informiert werden. In seiner jüngsten Sitzung ermöglicht der Stadtsenat nun einstimmig einen weiteren Schritt hin zur Bildungsservicestelle: In der Ingenieur-Etzel-Straße mietet die Stadt nämlich einen knapp 60 Quadratmeter großen Raum vom BFI Tirol an. „Großer Vorteil dieses Standorts ist neben der zentralen und ebenerdigen Erreichbarkeit, dass das BFI und der Bildungsservice sich in der Zielgruppe teilweise überschneiden“, betont die zuständige Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr.
Neugestaltung des Kinderspielbereichs Gutshofweg
Der Kinderspielbereich am Gutshofweg wird im westlichen Bereich auf den neuesten Stand gebracht. Der Stadtsenat stimmte geschlossen der Umgestaltung zu. Die Ideen für die Neugestaltung entstanden in einem interaktiven BürgerInnenbeteiligungsprozess. Die NutzerInnen warfen ihre Ideen und Anregungen für die Spielplatzneugestaltung vor Ort in den angebrachten Briefkasten ein. „Neben einer Trampolinanlage wurde mehrmals auch der Wunsch nach einer Kletter- und Turmanlage erwähnt. Unverzichtbar für die neue Anlage ist auch das Thema Wasserspiel“, fasst die für Grünanlagen zuständige Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl zusammen. Start für die Umgestaltung ist voraussichtlich September.
Verzicht auf Entgelt für Imbissstände und Staffelmalerei
In der Zeit der Covid-19-Ausgangsbeschränkungen konnten Imbissstand-BetreiberInnen ihren Verkauf nicht durchführen. Daher hat der Stadtsenat bereits im Juni beschlossen, auf die vertraglich vereinbarten Entgelte zu verzichten. Nun verlängerte der Stadtsenat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig diesen Beschluss bis Ende des Jahres. Außerdem war sich das Gremium einig, dass die für die Altstadt bekannten StaffelmalerInnen auch von der Entgeltzahlung befreit werden. Dieser Beschluss gilt ebenfalls rückwirkend ab 15. März und – insbesondere auch in Hinblick auf die Bauarbeiten in der Altstadt – bis 31. Dezember 2020.
Eislaufbetrieb in Igls bleibt aufrecht
Der Betrieb des Kunsteislaufplatzes in Igls ist dank Umschichtungen im Sportbereich für die kommende Saison gesichert. „Ich werde durch Covid-bedingte Absagen von Sportveranstaltungen freiwerdende Mittel für den Betrieb zur Verfügung stellen“, erklärt die zuständige Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr ihren entsprechenden Antrag zur Fortführung im Winter 2020/21, der vom Stadtsenat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig befürwortet wurde.
Verbreiterung in Anpruggen beschlossen
Der Stadtsenat stimmte in der Sitzung vom 22. Juli der Verbreiterung des Gehwegs in der Innstraße auf einer Länge von Hausnummer 7 bis 55 mehrheitlich zu. Das Amt für Tiefbau wird mit der Realisierung beauftragt. Nach Vorliegen des Detailprojektes und der Straßenbaubewilligung erfolgt die Umsetzung ab September 2020. Der Kostenrahmen liegt bei 60.000 Euro. SAKU