
Themen des Stadtsenates vom 24. Juni 2020
Gesetzesentwurf über Schutz des Stadt- und Ortsbildes
Das Land Tirol beabsichtigt Änderungen am Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz von 2003 vorzunehmen. Anstelle einer weiteren Novelle soll dazu ein neues Gesetz erlassen werden. Das städtische Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf verfasst. Nach einstimmigem Beschluss des Stadtsenates wird diese nun dem Land Tirol übermittelt. Im neuen Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz sollen etwa bestehende Übergangsbestimmungen aktualisiert und vereinfacht werden sowie das Schutzziel um Ortsräume und dazugehörige Gebäudegruppen im historsich-kulturlandschaftlichen Kontext erweitert werden.
Stadtteilkoordinator in Pradl
Aufbauend auf den Ergebnissen des BürgerInnen-Beteiligungsprozesses „Leben.Raum.Pradl“ wird ab 1. Juli 2020 ein Stadtteilkoordinator auf Basis von 17 Wochenstunden eingesetzt – das befürwortete der Stadtsenat heute einstimmig. Zwölf Wochenstunden werden von der Stadt Innsbruck, fünf von der Caritas, über die auch die Anstellung erfolgt, übernommen. Die Büroräumlichkeiten in der Dr.-Glatz-Straße 1 stellen die Innsbrucker Sozialen Dienste (ISD) zur Verfügung. „Aufgabe des Koordinators wird es sein, sich um die Anliegen der Vereine, der Wirtschaftstreibenden und der Pradlerinnen und Pradler zu kümmern sowie Anrainerinnen und Anrainer miteinander zu vernetzen und bei Initiativen zur Belebung des Stadtraumes zu unterstützen“, führt Bürgermeister Georg Willi aus. Im März 2021 wird nach einer Evaluierung über eine mögliche Vertragsverlängerung entschieden.
Eintrittsgebühren-Anpassung in städtischen Museen
Um nach den Lockerungen der Maßnahmen rund um Covid-19 mehr Personen in die städtischen Museen zu locken, werden die Eintritte von 3,80 Euro (Stadtmuseum) und 4,80 Euro (Museum Goldenes Dachl) auf jeweils 2,50 Euro reduziert – darauf einigte sich der Stadtsenat einstimmig. „Mit der Preisreduktion wollen wir besonders der einheimischen Bevölkerung einen erhöhten Anreiz zum Besuch unserer spannenden Museen bieten“, betont Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl. Die Reduktion endet mit 30. August 2020. Allfällige Gebührenbefreiungen (z.B. Jugendliche unter 18) bleiben weiter aufrecht. AD