MitarbeiterInnen der MÜG können durch laufende Fortbildungen ihre Einsatzgebiete erweitern.
MitarbeiterInnen der MÜG können durch laufende Fortbildungen ihre Einsatzgebiete erweitern.

Für Sicherheit sorgen, wo sie gebraucht wird

Der Stadt Innsbruck ist die Sicherheit der Bevölkerung ein großes Anliegen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG). Sie ist Teil des Amtes für Sicherheit und Veranstaltungen des Stadtmagistrats und in Kooperation mit der Polizei eine wichtige Servicedienstleisterin.

Die Mobile Überwachungsgruppe ist seit 2005 in Innsbruck im Einsatz. Innsbruck war damit die erste vergleichbare Stadt Österreichs, welche diesen Schritt setzte, um ortspolizeiliche Verordnungen durch Gemeindeorgane bewerkstelligen zu können. „Die Mobile Überwachungsgruppe ist ein unverzichtbarer Bestandteil des  Stadtmagistrats. Sie ist 24/7 für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt erreichbar und leistet so einen wesentlichen Beitrag zum subjektiven Sicherheitsgefühl“,  betont Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. 

Teil der MÜG werden

Derzeit besteht das Team aus 36 MitarbeiterInnen, davon sind ein Viertel Frauen. Die Amtsleitung hat seit 1. Juni 2021 Mag. Klaus Feistmantl inne. Körperliche Fitness und Erfahrung im Verwaltungsbereich sind zwei Voraussetzungen, um Teil der MÜG werden zu können. „Wir freuen uns über Bewerbungen, besonders, wenn dadurch unsere Diversität innerhalb der Gruppe größer wird“, erklärt Feistmantl und nennt auch gleich den Grund dafür: „Die Stadt Innsbruck ist kulturell sehr  vielseitig, daher möchte ich auch eine bunt gemischte MÜG.“ Den MitarbeiterInnen werden regelmäßig Fort- und Weiterbildungen geboten. Auch Spezialisierungen in Themen wie Fernmeldewesen oder Fuhrpark sind möglich.

 

„Die MÜG bietet einen wichtigen Sicherheitsservice innerhalb der Stadt. Auch durch die aktive Zusammenarbeit mit der Polizei agiert die MÜG ergänzend und unterstützend, um den Innsbruckerinnen und Innsbruckern bei ihren Anliegen zu helfen.“

Vizebürgermeister Johannes Anzengruber

Vizebürgermeister Johannes Anzengruber

Wichtige Aufgabengebiete

Ganzjährig und rund um die Uhr steht die MÜG den BürgerInnen zur Verfügung. Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen zählen Kontrollen und der Streifendienst im  Stadtgebiet, die Lärmregelung oder auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs. BürgerInnen der Stadt Innsbruck haben bei Problemen die Möglichkeit, die MÜG telefonisch oder per Mail zu kontaktieren. Die Zentrale ist durchgängig besetzt und die MitarbeiterInnen auf Streife werden umgehend benachrichtigt. Dadurch soll  eine schnelle Hilfe garantiert werden.

 

Die MÜG ist gemeinsam mit der Polizei für die allgemeine Sicherheit der InnsbruckerInnen verantwortlich.
Die MÜG ist gemeinsam mit der Polizei für die allgemeine Sicherheit der InnsbruckerInnen verantwortlich.

Steigende Einsätze

Im Jahr 2015 wurden noch rund 7.200 Einsätze registriert, im vergangenen Jahr gingen bereits 13.000 Fälle ein. „Die Einsätze der Mobilen Überwachungsgruppe  haben eine steigende Tendenz. Durch die Corona-Pandemie wurden die Aufgabengebiete zusätzlich erweitert. Als Organ des Gesundheitsamtes ist die MÜG in  Kooperation mit der Polizei derzeit für die Kontrollen im Handel und der Gastronomie zuständig,“ hält der Leiter der Mobilen Überwachungsgruppe, Klaus Feistmantl, fest. Steigende Einsätze sind nicht zuletzt auch auf die stärkere Präsenz der MÜG zurückzuführen. „Wir möchten als Servicedienstleister den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass wir zuverlässig für ihre Anliegen da sind. Bei zirka 90 Anrufen pro Tag merken wir auch, dass unser Service sehr gut angenommen wird“, freut sich  Vizebürgermeister Anzengruber. BG

Mobile Überwachungsgruppe

Salurner Straße 4
Mo. bis So., 0.00 bis 24.00 Uhr
Tel.: +43 512 5360 1272
E-Mail: post.sicherheit@innsbruck.gv.at

Die MitarbeiterInnen der MÜG stehen den Innsbrucker BürgerInnen ganzjährig rund um die Uhr zur Verfügung. In folgenden Fällen kann die MÜG kontaktiert werden:

Verkehr: Bei Verparkung der Hauseinfahrt, des Gehsteiges oder des Radweges, aber auch bei Verkehrsbehinderung durch abgestellte Gegenstände auf Verkehrsflächen
Lärm: Bei unzumutbarem Lärm, insbesondere während der Mittags- und Nachtruhe oder auch bei Lärmbelästigung durch Veranstaltungen.
Parkanlagen und Spielplätze: Bei Beschädigung von Bäumen oder sonstigen Pflanzen, bei Alkoholkonsum auf Spielplätzen oder bei freilaufenden Hunden.