Recyclinghof, Kompostieranlage und Grünschnittsammelstelle sind im eingeschränkten Ausmaß wieder für BürgerInnen geöffnet: Bürgermeister Georg Willi, Vizebürgermeister Johannes Anzengruber und IKB-Vorstandsdirektor Thomas Pühringer geben Erleichterung bekannt.
Recyclinghof, Kompostieranlage und Grünschnittsammelstelle sind im eingeschränkten Ausmaß wieder für BürgerInnen geöffnet: Bürgermeister Georg Willi, Vizebürgermeister Johannes Anzengruber und IKB-Vorstandsdirektor Thomas Pühringer geben Erleichterung bekannt.

Recyclinghof, Kompostieranlage, Grünschnittsammelstelle im Notbetrieb

Erleichterung für BürgerInnen getroffen

Die Zeit der Corona Krise und des vorwiegenden Aufenthaltes zu Hause haben viele BürgerInnen dazu genutzt, Haus und Garten fit fürs Frühjahr zu machen. Aufgrund der Verkehrsbeschränkungen und zur Vermeidung der Ansteckungsgefahr blieben deshalb auch der von den Innsbrucker Kommunalbetrieben (IKB) betriebene Recyclinghof sowie die städtische Kompostieranlage in der Rossau bzw. die Grünschnittsammelstelle in Kranebitten geschlossen. Ab Dienstag, 7. April 2020, wird beides für dringend notwendige Entsorgungen von InnsbruckerInnnen geöffnet. Die BürgerInnen sind aber aufgefordert, sich strikt an vorgegebene Rahmenbedingungen zu halten.

„Wir haben uns dazu entschlossen, den Recyclinghof sowie die städtischen Kompostieranlage in der Rossau und Grünschnittsammelstelle in Kranebitten im eingeschränkten Ausmaß zu öffnen. Damit hoffen wir, in der aktuellen Situation eine Erleichterung für die Innsbruckerinnen und Innsbrucker geschaffen zu haben. Dennoch ist es weiter unbedingt notwendig die verordneten Verkehrsbeschränkungen im täglichen Leben einzuhalten. Nur so kommen wir alle gut und gesund durch die Krise“, betonen Bürgermeister Georg Willi, Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl und Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. 

„Im Notbetrieb kann es bei der Entladung von Abfällen leider keine Unterstützung von den Recyclinghofmitarbeitern geben. Die Gesundheit aller ist uns ein großes Anliegen“, bittet der für die IKB-Abfallwirtschaft verantwortliche Vorstandsdirektor Dr. Thomas Pühringer um Verständnis.  

„Ich bitte die Innsbruckerinnen und Innsbrucker drei Dinge unbedingt zu beachten: Bleiben Sie achtsam bei Stauentwicklungen, haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit keine kostenpflichtigen Güter wie Autoreifen oder mehr als ein Viertel Kubikmeter Bauschutt entsorgt werden darf und verwenden Sie einen Mund-Nasen-Schutz“, appelliert Vizebürgermeister Anzengruber. 

Für den Recyclinghof gilt:

  • Den Anweisungen des Recyclinghofpersonals ist jedenfalls Folge zu leisten
  • Zufahrt zum Recyclinghof ausschließlich vom Westen
  • Private und Gewerbliche werden gebeten, ausschließlich dringende, nicht aufschiebbare Anlieferungen zu tätigen
  • Zufahrt nur mit selbst mitgebrachtem Mund- und Nasenschutz erlaubt
  • Beschränkte Personenanzahl, d.h. maximal acht Fahrzeuge dürfen sich gleichzeitig auf der Entladerampe aufhalten
  • Bei Staubildung im Auto bleiben
  • Abfälle vorsortieren
  • Es werden keine gebührenpflichtigen Abfälle übernommen. Sollten sich solche im Fahrzeug/Fahrzeuganhänger befinden, wird der Zutritt zum Recyclinghof verwehrt. Details unter www.ikb.at
  • Keine Einfahrten von BürgerInnen aus Nachbargemeinden (ausgenommen Ampass und Natters) 

Der Recyclinghof ist während des Notbetriebes von Dienstag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 17.00 Uhr geöffnet. 

Sammelinseln: Regulärer Betrieb

Die reguläre Abfallabholung („Müllabfuhr“) von zu Hause (Restmüll, Biomüll, Altpapier und Leichtverpackungen/Plastik) findet weiterhin wie gewohnt statt. Der Betrieb der öffentlichen Wertstoffinseln für Metallverpackungen/Dosen und Altglas/Flaschen bleibt auch unverändert.  

Kompostieranlage Rossau und Grünschnittsammelstelle in Kranebitten

Parallel zum Recyclinghof öffnet die Stadt Innsbruck die Kompostieranlagen in der Rossau bzw. Grünschnittsammelstelle im Kranebitten (ausschließlich für Kleinmengen von Privaten). Auch hier gilt das Einhalten der Abstandspflicht sowie eine veränderte Vorgangsweise:

  • Mund- und Nasenschutz vorgeschrieben
  • Dosierte Einfahrten
  • selbst entleeren
  • Leistung nur gegen Lieferschien

Zum Schutz der BürgerInnen und der Mitarbeiter werden die Leistungen in der Kompostierung nur „gegen Lieferschein“ angeboten, Barzahlung gibt es keine.

  • Ausschließlich Schnittgut abgeben

Bis auf Weiteres ist es nur möglich Schnittgut abzugeben, Kompost und Erdgemische werden derzeit nicht zum Verkauf angeboten. 

Die Kompostieranlage und Grünschnittsammelstelle ist bis auf Weiteres von Dienstag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. KR