
Öffnungszeiten des Stadtmagistrats über die Feiertage
Der Stadtmagistrat Innsbruck bleibt auch zwischen Weihnachten und Dreikönig (6. Jänner) geöffnet. Lediglich am 24. sowie am 31. Dezember ist das Rathaus geschlossen. Ausnahmen sind Dienststellen, für die Schicht- oder Journaldienste gelten. Diese sind auch am 24. und 31. Dezember sowie am 1. Jänner für die Bevölkerung erreichbar. Dazu zählen unter anderem die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), der Berufsfeuerwehr und des Straßenbetriebes.
Öffnungszeiten des Stadtmagistrats:
Donnerstag, 27. Dezember 2018
Freitag, 28. Dezember 2018 (vormittags)
Mittwoch, 2. Jänner 2019
Donnerstag, 3. Jänner 2019
Freitag, 4. Jänner 2019 (vormittags)
Die genauen Parteienverkehrszeiten finden sich online unter www.innsbruck.gv.at.