
Öffnungszeiten am Faschingsdienstag
Wie jedes Jahr am Faschingsdienstag – dieser fällt heuer auf den 4. März 2025 – sind die Ämter und Referate des Stadtmagistrats ausschließlich vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr (Melde- und Einwohnerwesen von 7.30 bis 12.00 Uhr) für die Anliegen der Innsbrucker Bevölkerung geöffnet. Am Nachmittag bleiben die Büros des Rathauses geschlossen.
Dienststellen mit Schicht- oder Journaldienst sind auch am Faschingsdienstag für die Menschen in Innsbruck im Einsatz. Dazu zählen unter anderem die Bediensteten der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), der Berufsfeuerwehr Innsbruck (BFI) und des Straßenbetriebes. Die städtischen Kindergärten und Schülerhorte haben am Faschingsdienstag bis 13.00 Uhr geöffnet. Für berufstätige Eltern gelten die normalen Öffnungszeiten.
Die Stadtbibliothek Innsbruck bleibt am Faschingsdienstag ganztags geschlossen. KR
Weitere Informationen unter www.innsbruck.gv.at