Temporäre Öffnung der Maria-Theresien-Straße und Altstadt für Radverkehr mit Ende Mai abgelaufen.
Temporäre Öffnung der Maria-Theresien-Straße und Altstadt für Radverkehr mit Ende Mai abgelaufen.

Maria-Theresien-Straße und Altstadt wieder FußgängerInnen-Zonen

Radverkehrs-Verordnung mit 31. Mai abgelaufen

Anlässlich der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus hat die Stadt Innsbruck die FußgängerInnen-Zonen Maria-Theresien-Straße und Altstadt für den Radverkehr geöffnet. Insbesondere sollte Menschen in systemerhaltenden Berufen der Anfahrtsweg zur Arbeit erleichtert und verkürzt werden.

„Wir haben das Corona-Virus zwar noch nicht endgültig bekämpft, dennoch befinden wir uns auf einem guten Weg hin zu einer Normalisierung unseres Alltages. Aus diesem Grund werden Schritt für Schritt die Verordnungen die wir während der Covid-19-Krise erlassen haben wieder außer Kraft gesetzt. Dies betrifft jetzt auch die Regelung für den Fahrradverkehr in der nördlichen Maria-Theresien-Straße zwischen Anichstraße und Markt- bzw. Burggraben sowie im gesamten Bereich der Altstadt“, erklärt Bürgermeister Willi.

Mit Ablauf des 31. Mai 2020 tritt die Verordnung „Öffnung Maria-Theresien-Straße und Altstadt für den Radverkehr“ außer Kraft. Radfahren ist in diesem Bereich wieder verboten.

Rückfragehinweis:

Büro Bürgermeister Georg Willi
Michael Bauer
Tel.: +43 512 5360 2303
E-Mail: michael.bauer@magibk.at