Vizebürgermeister Johannes Anzengruber (2. v. r.), Sozialamtsleiter Markus Warger (2. v. l.), Enesa Bajric vom Referat Mindestsicherung (r.) und Michaela Lanzanasto (l.) vom Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe präsentierten die umfassenden Unterstützungen für bedürftige InnsbruckerInnen.
Vizebürgermeister Johannes Anzengruber (2. v. r.), Sozialamtsleiter Markus Warger (2. v. l.), Enesa Bajric vom Referat Mindestsicherung (r.) und Michaela Lanzanasto (l.) vom Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe präsentierten die umfassenden Unterstützungen für bedürftige InnsbruckerInnen.

Städtisches Amt Soziales bietet Sicherheit in Notlagen

Mindestsicherung, stationäre Pflege und REHA sind Hauptthemen

(IKM) In Bezug auf die Corona-Pandemie und die allgemeine Teuerung hat sich das städtische Amt Soziales als niederschwelliges Beratungs- und Unterstützungszentrum für Menschen in Not bewährt. Die 40 MitarbeiterInnen der drei Referate REHA, Mindestsicherung sowie Stationäre Pflege und Sozialsubventionen helfen in schwierigen Lebenslagen und wickeln die Unterstützungsleistungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorschriften ab. Am Dienstag, 6. September 2022, wurden eine Leistungsbilanz sowie die aktuellen Schwerpunkte im Rahmen eines gemeinsamen Pressegespräches von Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc mit dem Leiter des städtischen Sozialamtes, Dr. Markus Warger, sowie mit Mag.a Enesa Bajric vom Referat Mindestsicherung und Michaela Lanzanasto vom Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe (REHA) präsentiert.

Vizebürgermeister Anzengruber
Vizebürgermeister Anzengruber

Dem Leistungsbericht vorangestellt und vor dem Hintergrund der aktuellen Teuerungswelle betonte Innsbrucks Sozialreferent Vizebürgermeister Anzengruber: „Wir appellieren gemeinsam an alle Innsbruckerinnen und Innsbrucker, die sich in einer Notlage befinden und vor sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen stehen, das Angebot des Amtes Soziales anzunehmen: Bitte haben Sie keine Scheu, den ersten Schritt zu setzen und zu uns ins Sozialamt zu kommen.“

„Mir als für Soziales ressortverantwortlichem Stadtsenatsmitglied ist es zudem besonders wichtig, den MitarbeiterInnen des Amtes Soziales für ihre wichtige Arbeit zu danken. Gleiches gilt für die unzähligen Freiwilligen und hauptamtlich tätigen Menschen, die für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt sorgen. Als Beispiele möchte ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VINZIBUS der Vinzenzgemeinschaften Tirols, der Katharina-Stube der Caritas und Barmherzigen Schwestern, der Wolfgang-Stube der Kapuziner und des Tiroler Sozialmarktes (TISO) nennen sowie auf die von der Stadt Innsbruck unterstützten Angebote von Vereinen und Institutionen wie etwa jenes der Teestube des Vereins für Obdachlose, des TSD-NIKADOs oder der Team Österreich-Tafel des Österreichischen Roten Kreuzes verweisen“, hebt Innsbrucks Vizebürgermeister hervor.

Zahlen und Fakten

Alleine im Jahr 2021 wurden 6572 Personen (Haushaltsverbandsangehörige) über die Mindestsicherung und 2932 Personen über die REHA unterstützt. Gesamt stehen in Innsbruck insgesamt 1444 stationäre Pflegeplätze zur Verfügung. Dies schlägt sich auch finanziell nieder: Im Bereich REHA wurden 49,10 Millionen Euro, für die stationäre Pflege 36,60 Millionen Euro und für die Mindestsicherung 26,00 Millionen Euro an Leistungen ausbezahlt. Zudem wurden 3,30 Millionen Euro an Sozialsubventionen gewährt. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von 115 Millionen Euro.  

Das Referat Mindestsicherung hat im Laufe der Jahre 2020, 2021 und 2022 zusätzlich sieben unterschiedliche Zuschüsse (zwei des Landes Tirol, fünf des Bundes) abgewickelt. So konnten etwa bis 31. Juli 2021 im Rahmen des Familienhärteausgleichsfonds an Sozialhilfe- bzw. MindestsicherungsbezieherInnen drei Zuschüsse in der Höhe von jeweils 100,100 und 200  Euro pro minderjährigem Kind zuerkannt werden.

Referatsleiterin Enesa Bajric
Referatsleiterin Enesa Bajric

Aktuelle Herausforderungen

„Momentan ist das Referat Mindestsicherung gerade mit der Auszahlung der von der Bundesregierung im Zuge des Teuerungs-Entlastungspakets beschlossenen Zuwendungen für Anspruchsberechtigte in der Höhe von 300 Euro pro volljähriger Person beschäftigt, die im Stichmonat Juni 2022 Leistungen aus der Mindestsicherung bezogen haben“, erklärt die Referatsleiterin für Mindestsicherung Mag.a Bajric. Zusätzlich unterstützt die Stadt Innsbruck alle MindestsicherungsempfängerInnen, die weniger als 12 Monate hindurch Leistungen beziehen, und AusgleichszulagenbezieherInnen beim Erwerb vergünstigter Monatskarten für die Innsbrucker Verkehrsbetriebe (IVB) zum Sondertarif von 22 Euro.

Amtsleiter Markus Warger
Amtsleiter Markus Warger

„Eine weitere wichtige Maßnahme zur Teuerungsabfederung, mit deren hoheitlichem Vollzug unsere Behörde von Amts wegen zu tun hat, stellt die Anhebung der Mietobergrenzen im Rahmen der vom Land Tirol bestimmten Wohnkostenverordnung dar. Anspruchsberechtigten aus der Mindestsicherung kann hier so zielgerichtet im Bereich der Wohnkosten sowie der Betriebs- und Heizkosten geholfen werden“, erklärt Dr. Warger und führt weiter aus: „Zusätzlich hat der Landesgesetzgeber im Tiroler Mindestsicherungsgesetz zur Unterstützung des Wohnbedarfes im § 14a Abs.1 eine Härtefallregelung eingezogen. Die Mindestsicherungsbehörde kann dadurch Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel bis zu fünf Monatsmieten sowie bis zu fünf Monatsbeträge an Betriebs- und Heizkostennachzahlungen und bis zu zwei Monatsbeträgen an offenen Stromkosten gewähren.“

 

Referatsleiterin Michaela Lanzanasto
Referatsleiterin Michaela Lanzanasto

Referatsleiterin Lanzanasto ergänzt: „Die Behindertenhilfe im Sinne des Tiroler Teilhabegesetzes bedeutet die Anwendung von Maßnahmen und Leistungen, durch welche die physischen, psychischen, sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Fähigkeiten eines Menschen mit Behinderung entfaltet und erhalten werden. Ziel ist es, ihn in die Gesellschaft einzugliedern bzw. wieder einzugliedern. Insgesamt lassen sich die Leistungen in die vier großen Bereiche ‚Mobile Begleitung‘, ‚Spezifische Förderleistungen‘, ‚Tagesbetreuung in Einrichtungen‘ und ‚Wohnbetreuung in Einrichtungen“ untergliedern.“

Gerade für die mobile Begleitung ist die seit 2018 bestehende Möglichkeit des bedarfsgerechten persönlichen Budgets bedeutend. Menschen mit Behinderung können Betreuungsleistungen zukaufen und selbst entscheiden, wer sie betreut. Zusätzlich werden vom Land Tirol auch Zuschüsse für behindertengerechte Aufwendungen, wie z. B. Wohnraumadaptierungen, und die Anschaffung von Hilfsmitteln gewährt. Sämtliche Zahlungen für Leistungen, die vom Referat nach dem Tiroler Teilhabegesetz vergeben werden, erfolgen über das Land Tirol. „Die Zusammenarbeit mit unseren SystempartnerInnen bzw. DienstleisterInnen, die ambulante oder stationäre Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz erbringen und eine durch die Tiroler Landesregierung erteilte Betriebsbewilligung benötigen, funktioniert sehr gut“, so Lanzanasto abschließend. KR

 

Rückfragen:

Büro Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc
Sozialkoordinator Mag. Dr. Stefan Moisi
Tel.: +43 512 5360 1303
E-Mail: stefan.moisi@magibk.at