Das Team der Kinder- und Jugendhilfe heute
Das Team der Kinder- und Jugendhilfe heute

100 Jahre Jugendamt

1918 wurde das erste städtische Jugendamt in Tirol eingerichtet. Aus diesen Anfängen hat sich die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck mit einem breiten Spektrum an ambulanten und stationären Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen und ihre Eltern entwickelt.

Der Innsbrucker Gemeinderat fasste am 27. November 1917 den Beschluss, ein städtisches Jugendamt einzurichten und die Berufsvormundschaft einzuführen. Begründet wurde die Einrichtung eines Jugendamtes mit der Notwendigkeit, ein Mittel gegen
die zunehmende Verwahrlosung der Jugend zu schaffen. Mit Mai 1918 nahm der zum städtischen Berufsvormund bestellte Oberlehrer August Reinisch seine Tätigkeit auf. Im Juni 1918 trat eine Verordnung über das „Halten von Pflegekindern“ in Kraft. Damit waren die Grundlagen für die Arbeit des Jugendamtes geschaffen. Das Innsbrucker Jugendamt war das erste seiner Art in Tirol. 1919 nahmen die ersten FürsorgerInnen ihre Tätigkeiten auf.

Die Anfänge

Die Räumlichkeiten befanden sich im sogenannten damaligen „Alten Rathaus“ in der Herzog-Friedrich-Straße. Von 1918 bis 1923 wurden rund 760 Kinder und Jugendliche betreut. Als besondere Problembereiche wurden Anfang der 1920-Jahre Wohnungselend, das Schicksal obdachloser Kinder und Kindesweglegungen beklagt. Einen wichtigen Tätigkeitsbereich bildeten die Vormundschaften und die Sicherung der Unterhaltszahlungen. Ab 1927 besorgte das Jugendamt im Auftrag des Gerichtes die Jugendgerichtshilfe, indem Erhebungen über straffällig gewordene Jugendliche durchgeführt und sie nach Abschluss des Gerichtsverfahrens weiter bereut wurden. Eheliche und uneheliche Kinder hatten in dieser Zeit nicht die gleichen Rechte und für unehelich geborene Kinder wurde sofort nach der Geburt ein Vormund bestellt.

Kinder in der Innsbruck Altstadt
Kinder in der Innsbruck Altstadt

Nationalsozialismus

Die führenden Köpfe der Nationalsozialistische Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) brachten der Jugendwohlfahrt keine große Wertschätzung entgegen. Als Aufgaben und Ziele der Jugendfürsorge wurde formuliert: Die restlose Erfassung der gesamten Jugend als der Zukunft des Volkes und die durchgehende Regelung der Jugendfürsorge bleibe der nationalsozialistischen Bewegung vorbehalten. Ihr Ziel sei die Erziehung der Jugend zur deutschen Volksgemeinschaft, also zum körperlich und seelisch gesunden, sittlich gefestigten, geistig entwickelten, beruflich tüchtigen deutschen Menschen, der rassebewusst in Blut und Boden wurzelt und Volk und Reich verpflichtet und verbunden ist. Das Jugendamt wurde bewusst instrumentalisiert, um die ideologischen Zielsetzungen zu verfolgen. So musste zum Beispiel bei der Erlaubniserteilung zur Übernahme von Pflegekindern durch Pflegeeltern auf die politische Einstellung und auf die Rassenzugehörigkeit der Pflegeeltern streng geachtet werden. Damals wurde in jedem Stadtkreis ein Jugendamt eingerichtet.

Nachkriegszeit – Fürsorgeerziehung

Über Auftrag des „Allierten Rates“ wurden ein Bundesgrundsatz- und Landesausführungsgesetz in den Bundesländern über die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge erlassen: die Jugendwohlfahrtsgesetze. Die Aufgaben bleiben weitgehend gleich, aber es gab nicht mehr die ideologischen Primärziele der NS-Zeit. Auf Antrag beim Bezirksgericht konnte die Anhaltung von Kindern und Jugendlichen auch gegen deren Willen in geschlossene Einrichtungen der Fürsorgeerziehung verfügt werden.

Neues Jugendwohlfahrtsgesetz

Nach intensiven und jahrelangen Reformüberlegungen trat 1989 das neue Jugendwohlfahrtsgesetz in Kraft und damit eine neue Epoche in der praktischen Jugendamtsarbeit und im Denken der MitarbeiterInnen. Die grundlegenden Neuerungen waren: die Möglichkeit der ambulanten stundenweisen Familienbetreuung durch speziell ausgebildete Fachkräfte und der Grundsatz der Freiwilligkeit in der Zusammenarbeit der Familien und Kinder mit der Jugendwohlfahrt. Diese Grundlagen prägen die Arbeit bis heute und die ambulante Betreuung stellt die meistgebotene Unterstützungsleistung dar.

Kinder- und Jugendhilfe heute

Im Vergleich zu den Anfängen der Jugendarbeit hat eine Erweiterung der Zielgruppen stattgefunden: Wurden zu Beginn hauptsächlich ledige Mütter und Unterschichtfamilien betreut, so hat die Jugendwohlfahrt heutzutage mit Familien aus allen  Gesellschaftsschichten mit vielfältigen Fragestellungen zu tun. Im Mai 2013 trat das „Bundes-, Kinder- und Jugendhilfegesetz“ in Kraft, wodurch es auch zur Namensänderung des Innsbrucker Amtes von „Jugendwohlfahrt“ in „Kinder- und Jugendhilfe“ kam. Die heutige Kinder- und Jugendhilfe versteht sich als Hilfsangebot bei allen Arten familiärer Problemlagen und bietet Beratung und Unterstützung an. Im Jahr 2017 wurden in der Sozialarbeit rund 1.200 Minderjährige und junge Erwachsene sowie Eltern unterstützt
und für rund 1.600 Minderjährige in der Rechtsvertretung der Unterhaltsanspruch gesichert. MF