
Wahlkarten für Stichwahl ab sofort verfügbar
Am Sonntag, 06. Mai, findet die Stichwahl um das Amt des Stadtoberhaupts zwischen der amtierenden Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer und Georg Willi statt. Diese ist notwendig, da keine/r der beiden stimmenstärksten KandidatInnen mehr als 50 Prozent im ersten Wahlgang am 22. April erreichte.
Personen, die am Wahltag verhindert sind, haben in der Regel die Möglichkeit mittels Wahlkarte zu wählen. Die Wahlkarten für die Stichwahl können ab sofort persönlich im Rathaus oder elektronisch angefordert werden.
Wichtige Fristen
Ein schriftlicher Wahlkartenantrag kann bis spätestens Mittwoch, 02. Mai, gestellt werden. Dies ist entweder über die städtische Website oder über www.wahlkartenantrag.at möglich. Eine Wahlkarte kann auch auf dem Postweg und via Fax beantragt werden. Informationen dazu finden sich auf www.innsbruck.gv.at.
Mündlich kann um eine Wahlkarte bis Freitag, 04. Mai, spätestens bis 14:00 Uhr im Wahlkartenbüro im 6. Stock des Rathauses angesucht werden. „Dabei ist zu beachten, dass die Identität der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers mithilfe eines Lichtbildausweises sichergestellt sein muss“, erklärt Mag. Edith Margreiter, Leiterin des Amts Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung.
Das Wahlkartenbüro im 6. Stock des Rathauses ist von Montag bis Donnerstag, jeweils von 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags, von 08:00 bis 12:00 Uhr, geöffnet. Am Freitag, 04. Mai, hat das Büro zwei Stunden länger offen und schließt erst um 14:00 Uhr.
Die Frist (04. Mai, 14:00 Uhr) gilt auch für das Einlangen der Wahlkarten der BriefwählerInnen im Postweg oder bei persönlicher Abgabe bei der Gemeinde.
Hinweis zur Wahl am Wahltag
Briefwahlkarten können auch am Wahltag im jeweiligen Wahllokal, in dessen Wahlsprengel die bzw. der WählerIn eingetragen ist, abgegeben werden. Im Rathaus ist am Wahlsonntag keine Stimmabgabe möglich. (DH)