
Öffnungszeiten des Magistrats am Faschingsdienstag
Das ganze Jahr über sind die MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats darum bemüht, den BürgerInnen bei Anliegen aller Art zu helfen und sie zu beraten – so auch am Faschingsdienstag. Am 13. Februar sind die Ämter daher von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Nachmittag bleiben die Büros geschlossen.
Dienststellen, für die Schicht- oder Journaldienste gelten, sind natürlich auch am Faschingsdienstag für die Bevölkerung im Dienst. Dazu zählen beispielsweise die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG), die Berufsfeuerwehr und das Amt für Straßenbetrieb.