Magistratsinterne Prüfung durch die Rechtsabteilung der Stadt erfolgt.
Magistratsinterne Prüfung durch die Rechtsabteilung der Stadt erfolgt.

ErlebnisCards: Erkenntnisse gehen an Staatsanwaltschaft

Magistratsinterne Prüfung zeigt Notwendigkeit der Behörde, aktiv zu werden

Nach den Presseberichten rund um die Annahme von kolportierten über 1.000 ErlebnisCards  durch Vizebürgermeister und Sozialstadtrat Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc hat eine magistratsinterne Prüfung durch die Rechtsabteilung der Stadt – in Hinblick auf die Konsequenzen einer möglichen Schenkung – und eine Prüfung durch die Magistratsdirektion – in Hinblick auf Geschäftsbeziehungen der Stadt Innsbruck mit der bereits medial genannten Firma – einen Handlungsbedarf seitens der Stadt als Behörde deutlich gemacht.

Die in Auftrag gegebene Prüfung durch die Rechtsabteilung im Magistrat hat ergeben, dass nach §§ 78f StPO eine Anzeigepflicht besteht, wenn in amtlicher Eigenschaft der Verdacht einer strafbaren Handlung bekannt wird. Um keinerlei Vorwürfen der Untätigkeit ausgesetzt zu sein, wurde geraten, die gesamten bekannten Unterlagen zur Prüfung einer möglichen strafrechtlichen Relevanz an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zu senden, insbesondere nachdem auch klar ist, dass tatsächlich zwischen der Stadt Innsbruck (und zwar in den Ressorts von Vizebürgermeister Anzengruber) und der betreffenden Firma nicht unbedeutende Geschäftsbeziehungen bestanden.

Eine Erhebung der Magistratsdirektion in Bezug auf die Geschäftsbeziehungen mit der Firma, deren Geschäftsführer Vizebürgermeister Anzengruber die ErlebnisCards zur Verfügung stellte, und der Stadt Innsbruck ergab: Es ergingen zumindest vier Aufträge an die bereits genannten Firmen. Die einzelnen Aufträge, es handelt sich dabei um verschiedene Module für eine App, blieben jeweils unter der Stadtsenats-pflichtigen Grenze von 25.000 Euro. Insgesamt betrug das Auftragsvolumen rund 47.000 Euro. Die Rechnungen wurden jeweils direkt aus dem Büro des Vizebürgermeisters Johannes Anzengruber, mit dem Auftrag zur Begleichung, an die Ämter in seinen Ressorts übermittelt. Eine von der Magistratsdirektion durchgeführte Recherche ergab, dass den mit Datenschutz, Personalentwicklung und Bürgerservice befassten Ämtern die App nicht bekannt war. Gemäß DSGVO wird die Stadt Innsbruck als Verantwortliche in der App angeführt, eine erste Sichtung durch die Datenschutzbeauftragte der Stadt weist auf Mängel hinsichtlich der DSGVO hin. Die Magistratsdirektion wird die App daher vom Netz nehmen lassen, um entsprechende Prüfungen auf DSGVO-Konformität und Überarbeitungen nachzuholen.

Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse und der dringenden Empfehlung von Frau Magistratsdirektorin Mag.a Gabriele Herlitschka, MSc wird Herr Bürgermeister Georg Willi als zuständige Behörde der Staatsanwaltschaft alle vorhandenen bekannten Unterlagen in dieser Angelegenheit und eine Aufstellung der angesprochenen Geschäftsbeziehungen zur Verfügung stellen. Die Mitglieder des Stadtsenats wurden über diese Notwendigkeit informiert.

Rückfragehinweis

Büro Bürgermeister Georg Willi
Rebecca Müller

Telefon +43 660 8436717
E-Mail: rebecca.mueller@magibk.at