
Start in den Schulalltag
Die zehn städtischen Neuen Mittelschulen (NMS) bieten vielfältige Schwerpunkte von Musik über Wirtschaft bis hin zu Naturwissenschaften, Dienstleistung und Tourismus. Die Einschreibung in die städtischen Mittelschulen und in die Polytechnische Schule für das Schuljahr 2020/21 findet von Dienstag, 18., bis Donnerstag, 20. Februar 2020, jeweils in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr statt. Zur Einschreibung ist die Mitnahme der letzten Schulnachricht sowie einer Kopie derselben und der Sozialversicherungskarte (e-card) erforderlich. Nacheinschreibungen sind bis zum Freitag, 28. Februar 2020, möglich.
Für drei Schulen gelten darüber hinaus spezielle Voraussetzungen: Für die Aufnahme in die Musikmittelschule Innsbruck ist eine positive Eignungsprüfung Voraussetzung.
Für die Aufnahme in die Football Akademie der Mittelschule Hötting-West sowie in die Sportklasse der Mittelschule Reichenau ist eine positive sportmotorische Eignungsprüfung Voraussetzung. Einen Überblick erhalten Eltern und SchülerInnen in einer Broschüre, die an alle Kinder der 4. Klasse Volksschule ausgehändigt wurde.
Einschreibung in die Volksschulen
In der darauffolgenden Woche, von Montag, 24., bis Donnerstag, 27. Februar, findet die Einschreibung aller zwischen dem 2. September 2013 und dem 1. September 2014 geborenen Kinder für das Schuljahr 2020/21 an der zuständigen Sprengelvolksschule statt. Informationen über die bilinguale Klasse Deutsch/Italienisch erfolgen an der Volksschule Innere Stadt.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder bei der Einschreibung vorzustellen und folgende Unterlagen des Kindes mitzubringen: Geburtsurkunde, geeigneter Nachweis der Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungskarte (e-card) und Meldebestätigung.
Die beim zentralen Melderegister erfassten schulpflichtigen Kinder werden von der Leitung der zuständigen Sprengelschule schriftlich zur Einschreibung eingeladen. Kinder, die zwischen dem 2. September 2014 und dem 1. März 2015 geboren sind, können in die erste Klasse aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind.
Erziehungsberechtigte, die der Einschreibungspflicht ihrer schulpflichtigen Kinder nicht nachkommen, begehen eine strafbare Übertretung des Schulpflichtgesetzes. Unter www.innsbruck.gv.at (Bildung | Schulen | Volksschulen) ist die Sprengeleinteilung der Volksschulen bzw. unter www.innsbruck.gv.at (Bildung | Schulen | Neue Mittelschulen) und weiterführende Informationen zu den Mittelschulen angeführt. AS