Innsbruck verschärft Maßnahmen

Auch Wanderparkplätze und Innpromenaden per Verordnung gesperrt

Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi erlässt in einer Verordnung weitere Maßnahmen, die die Gefahr einer Ansteckung von Covid-19 und damit dessen Weiterverbreitung verringern sollen. Diese tritt mit 21. März 2020 in Kraft und erfolgt in Abstimmung mit der Polizei.

Der städtische Naturraum sowie die Sport- und Freizeitanlagen sind trotz der verordneten Verkehrsbeschränkung derzeit bei Teilen der Bevölkerung sehr beliebt. Die Naherholungsgebiete in und um Innsbruck wurden trotz der vermehrten Aufforderungen zu Hause zu bleiben in den letzten Tagen intensiv genutzt. „Jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger bewegt sich grundsätzlich legal, aber in Summe ist es trotzdem zu viel. Dies stellte die Polizei bei der letzten Lagedarstellung fest. Darum soll sich niemand ohne triftigen Grund außerhalb seiner Wohnumgebung bzw. seinem Wohnumfeld bewegen. Ausgenommen sind die Ausübung beruflicher Tätigkeit, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie die Deckung der Grundversorgung und die notwendige Daseinsvorsorge, betont Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. 

„Durch die neuen Maßnahmen sollen Menschenansammlungen und ein damit erhöhtes Ansteckungsrisiko verhindert werden. Diese Vorgabe dient der Sicherheit und Gesundheit aller. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sollen sich im Sinne der Solidarität an die Bestimmungen halten“, appellieren Bürgermeister Willi und Vizebürgermeister Anzengruber an die Bevölkerung. Es gilt außerdem zu beachten, soziale Kontakte einzuschränken und ein bis zwei Meter Abstand zu halten. Nur so besteht eine Chance, die weitere Verbreitung von Covid-19 zu verlangsamen. 

Konkrete neue Maßnahmen

Zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von Covid-19 ist das Betreten und Befahren von Wanderparkplätzen verboten. Weiters ist die gesamte Innpromenade inklusive aller Fuß- bzw. Radwege gesperrt. Die Sperren gelten außerdem für alle städtischen Park- und Grünanlagen sowie Spiel- und Sportplätze. KR/MF

Alle aktuell geltenden Weg- und Parkplatzsperren finden sich hier:

Übersichtskarte der Sperren

200320_covid-19_sperren.pdf   (1070 KB)