Innsbrucks Spiel- und Sportplätze bleiben weiterhin gesperrt

Neue Verordnung gilt bis 30. April

Aufgrund der Verordnung des Bürgermeisters, basierend auf dem Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19, ist das Betreten von städtischen Spielplätze weiterhin bis 30. April verboten. Auch die Sportplätze der Tiroler Landeshauptstadt bleiben aufgrund der Verordnung des Gesundheitsministeriums gemäß dem Covid-19-Maßnahmegesetz ebenfalls bis Ende April gesperrt.

„Die Maßnahme bleibt aufrecht, um weiterhin soziale Kontakte zu minimieren und die Verbreitung von Covid-19 zu verlangsamen“, erklärt der für Sicherheit ressortzuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

Die allgemeinen Verhaltensregeln der Bundesregierung gelten nach wie vor und sind noch bis 30. April einzuhalten. Es gibt nur fünf Gründe, das Haus zu verlassen: zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, zur Hilfe für unterstützungsbedürftige Mitmenschen, zur Deckung der Grundbedürfnisse wie dringend notwendige Besorgungen, beispielsweise medizinische Versorgung oder Lebensmitteleinkauf, zur beruflichen Tätigkeit sowie für risikoarme Aktivitäten im Freien, sofern diese alleine oder mit Personen ausgeübt werden, die im gemeinsamen Haushalt leben und dabei gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird (Spazieren gehen, Radfahren, Laufen).

„Ich appelliere an die Innsbrucker Bevölkerung, die Hygieneempfehlungen und Vorschriften einzuhalten, häufig die Hände zu waschen und zu desinfizieren sowie einen Mund-Nasenschutz zu tragen“, betont Vizebürgermeister Anzengruber.

Diese Einrichtungen sind wieder geöffnet:

  • Alle städtischen Parks und Hundewiesen
  • Inn- und Sillpromenade
  • Wanderparkplätze