
Vorlage zur Beantragung von Sonderbetreuungszeit
Aufgrund der aktuellen Situation rund um Covid-19 sind die städtischen Kindergärten sowie Horte bis auf Weiteres im Notbetrieb. Um die Betreuung von zuhause aus zu gewährleisten, gibt es für Berufstätige die vom Bund geschaffene Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit. Eine Vorlage der Stadt Innsbruck für Eltern und ArbeitgeberInnen soll die Beurteilung allfälliger Beantragungen erleichtern.
„In dieser Zeit stehen wir fast täglich vor neuen Herausforderungen. Aktuell dürfen laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaften nur Kinder von Eltern mit systemstabilisierenden Berufen bzw. von Alleinerziehenden in Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen betreut werden. Für die anderen gibt es vom Bund die Möglichkeit über den Arbeitgeber Sonderbetreuungszeit zu erhalten. Dieses Schreiben kann für Eltern und Arbeitgeber zur Klarheit beitragen und als Unterstützung dienen“, erklärt Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr.
Inhalt der Vorlage
Das Schreiben der Stadt Innsbruck enthält die aktuell geltende Bestimmung des Bundes zur arbeitsrechtlichen Regelung bei (teilweiser) Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen. Zusätzlich wird die aktuelle Verordnung der Stadt Innsbruck bezüglich der (teilweise) geschlossenen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen angeführt. Benötigen ArbeitgeberInnen einen Nachweis von Eltern, die keine externe Kinderbetreuungsmöglichkeit haben und somit Sonderbetreuungszeit beantragen, soll das Informationsschreiben zur leichteren Beurteilung dienen. AD