Öffnung der Maria-Theresien-Straße und Altstadt für Radverkehr

Verkehrsregelung gilt bis 30. April

Aufgrund der derzeitigen Situation rund um Covid-19 ist das Radfahren im Innsbrucker Stadtgebiet nur gestattet, wenn dies der Grundversorgung oder der Fahrt in die Arbeit dient. Zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von Covid-19 wurde das Befahren der Radwege entlang der Innpromenade sowie des Sillufers untersagt.

Um die erforderlichen Anfahrtswege für BürgerInnen, die vor allem in systemerhaltenden Berufen tätig sind, zu verkürzen, hat sich die Stadt Innsbruck per Verordnung dafür entschieden, die Maria-Theresien-Straße und die Altstadt für den Radverkehr ab 24. März 2020 freizugeben. Die Verkehrsregelung gilt bis 30. April 2020. Dies betrifft die nördliche Maria-Theresien-Straße zwischen Anichstraße und Markt- bzw. Burggraben sowie der gesamte Bereich der Altstadt, das ist das von Marktgraben, Burggraben, Rennweg, Herrengasse, Herzog-Otto-Straße und Innrain umschlossene Gebiet.

„Die Maßnahme den Radverkehr einzuschränken war notwendig, da sich während der Verkehrsbeschränkung zu viele Radfahrerinnen und Radfahrer insbesondere entlang der Innpromenade aufhielten. Um die notwendigen Wege mit dem Fahrrad wie Einkaufen, einen Arztbesuch oder die Fahrt zur Arbeit und nach Hause zu verkürzen, haben wir die Regelung in der Maria-Theresien-Straße und der Altstadt zwischenzeitlich aufgehoben“, betont Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. MF