Neue Förderung in der Heizsaison kann bis 31. Jänner 2023 abgeholt werden.
Neue Förderung in der Heizsaison kann bis 31. Jänner 2023 abgeholt werden.

Brennholz-Aktion für InnsbruckerInnen

Förderung kann bis 31. Jänner 2023 beantragt werden

Der Gemeinderat hat am 24. November 2022 beschlossen, dem Innsbrucker Hilfswerk (IHW) für das Budgetjahr 2023 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese sollen für gezielte Unterstützungsaktionen von Privathaushalten, wie z.B. bei der Lebensmittelbeschaffung, Zuschüssen für Heiz- bzw. Energiekosten und Förderungen von einkommensschwachen Familien verwendet werden.

Als erste konkrete Maßnahme wird eine Heizkostenaktion für BürgerInnen, die mit Holz heizen müssen, umgesetzt. 

Vizebürgermeister Johannes Anzengruber bedankt sich bei Johann Müller mit Gattin von Tiroler-Ofenholz, die als Kooperationspartner zur Verfügung stehen.
Vizebürgermeister Johannes Anzengruber bedankt sich bei Johann Müller mit Gattin von Tiroler-Ofenholz, die als Kooperationspartner zur Verfügung stehen.

Heizkostenaktion 2022/2023

Die Förderung richtet sich an hauptwohnsitzlich in Innsbruck gemeldete BürgerInnen und startet mit 5. Dezember 2022. Eine Antragstellung ist bis 31. Jänner 2023 möglich. Die Einkommensgrenzen sind analog zum Energiekostenzuschuss des Landes Tirol festgesetzt und liegen bei 1.900 Euro pro Monat für alleinstehende Personen sowie 2.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens-Gemeinschaften (für im Haushalt lebende Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend). Pro Haushalt kann ein Antrag gestellt werden. Insgesamt ist eine Kostenübernahme von 100 Euro möglich, das entspricht ca. zehn Karton Brennholz.

„Es freut mich, dass wir mit dem Tiroler-Ofenholz der Landwirtschaftskammer Tirol einen regionalen Kooperationspartner finden konnten. Die Stadt Innsbruck bietet mit der Brennholzaktion eine neue zusätzliche Unterstützung für die Heizsaison 2022/23 an. Bürgerinnen und Bürger, die die Anspruchsberechtigung erfüllen, haben bis Ende Jänner 2023 die Möglichkeit, sich um die Förderung zu bewerben“, so der für Soziales zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

Abwicklung und Bestellung

Die Antragsteller können nach Vorliegen der schriftlichen Kostenübernahmebestätigung des IHW bei den KooperationspartnerInnen „Landwirtschaftskammer Tirol, Tiroler Ofenholz“ bestellen. Diese übermitteln dann die Rechnung mit der Kostenübernahmebestätigung an den Stadtmagistrat Innsbruck. KR

Kontakt im Magistrat

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Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: +43 512 5360 1307
Sabine.Daum@magibk.at