Oft sind es kleine Schritte, die mit Hilfe von sozialer Unterstützung zurück in ein selbstbestimmtes Leben führen.
Oft sind es kleine Schritte, die mit Hilfe von sozialer Unterstützung zurück in ein selbstbestimmtes Leben führen.

In Notlagen nicht allein

Im Leben läuft es manchmal nicht wie gewünscht. Gut, dass es auch in Innsbruck ein soziales Netz gibt, das einen in Krisensituationen auffängt. Hemmungen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, braucht niemand zu haben.

Die plötzliche Kündigung, eine Corona-Erkrankung, ein komplizierter Beinbruch oder ein folgenschwerer Unfall – häufig sind es solche und ähnliche Schicksalsschläge, die Menschen vor unüberwindbare Hürden stellen. Sie können die Miete nicht mehr bezahlen, die Waschmaschine nicht reparieren lassen, nicht einkaufen gehen, geschweige denn die Kinder versorgen oder die tägliche Körperhygiene meistern. Menschen, die sich in sozialen Notlagen befinden, werden in Innsbruck nicht alleine gelassen.

Das städtische Amt „Soziales“ bietet Unterstützung für Menschen in finanziellen Krisensituationen und für Personen mit verschiedenen Beeinträchtigungen. „Ziel sozialer Leistungen ist es, alle in Innsbruck lebenden Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen“, betont der für Soziales zuständige  Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. „Besonders in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie spielen soziale Hilfestellungen eine ganz wesentliche  Rolle.“ Im Lauf des heurigen Jahres haben bereits 6.291 Personen finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten. Das betrifft unterschiedliche Bevölkerungsgruppen,  von alleinerziehenden Müttern über Pflegebedürftige bis hin zu BürgerInnen, die plötzlich ihren Arbeitsplatz verlieren.

„Durch Krisenzeiten wie die Corona-Pandemie wird das soziale Leben vor große Herausforderungen gestellt.“

Vizebürgermeister Johannes Anzengruber

Vizebürgermeister Johannes Anzengruber

Finanzielle Sicherheit bieten

Innsbruck gewährt nach Überprüfung der vorgebrachten sozialen Notlage unterschiedliche finanzielle Hilfen, etwa um den Lebensunterhalt, die Wohnkosten oder den bei Krankheit auftretenden Bedarf zu decken. Dafür steht zum einen die „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ (BMS) zur Verfügung, eine Leistung, die laut dem Amtsleiter für Soziales, Dr. Markus Warger, seit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt nachgefragt wird: „Unsere Fallzahlenanalyse zeigt deutlich, dass seit Ausbruch  der Pandemie Erstanträge von Personen, die vorher keine Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen mussten, signifikant zugenommen haben. Dabei handelt es  sich um eine Größenordnung von 20 Prozent. Wir sind bemüht, allen Bezieherinnen und Beziehern der Mindestsicherung einen niederschwelligen Zugang zur Leistung  möglich zu machen, auch wenn uns die aktuelle Situation vor große Herausforderungen stellt.“

Neben der Mindestsicherung übernimmt die Stadt auch Aufenthaltskosten in Wohn- und Pflegeheimen, wenn die HeimbewohnerInnen dazu selbst nicht in der Lage sind. Personen mit Pflegegeld bis zur Stufe 2 können sich an den Fachbereich Stationäre Pflege im städtischen Amt für Soziales wenden. Für PflegegeldbezieherInnen ab Stufe 3 liegt die Zuständigkeit beim Land Tirol. 

Sozialroutenplan

Einen kompakten Überblick über Sozialleistungen in der Tiroler Landeshauptstadt bietet der Sozialroutenplan für Westösterreich des Vereins unicum:mensch. Darin enthalten  ist auch ein Stadtplan von Innsbruck, der in sozialen Notlagen hilft. Zu finden ist der Plan unter unicummensch.org -> Sozialroutenplan -> Sozialroutenplan Innsbruck.

Selbstbestimmtes Leben fördern

Ebenfalls im Amt für Soziales angesiedelt ist das Referat für Rehabilitation und Behindertenhilfe. Dieses unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Konkret werden Mittel für die Finanzierung von Leistungen auf Grundlage des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass durch entsprechende Maßnahmen die physischen, psychischen, sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung entfaltet und erhalten werden können. MD

Amt für Soziales

Referat für Mindestsicherung
Ing.-Etzel-Straße 5, 1 Stock
Tel.: +43 512 5360 9128
E-Mail: post.sozialamt@innsbruck.gv.at

Servicecenter
Mo. bis Do., 7.30 bis 12.30 Uhr, Fr., 7.30 bis 12.00 Uhr
Mehr Informationen sowie Antragsformulare unter:
www.innsbruck.gv.at ->
 Leben | Soziales -> Soziales -> Mindestsicherung

Rehabilitation und Behindertenhilfe
Fallmerayerstraße 1, 1. Stock (Lift in RathausGalerien)
Tel.: +43 512 5360 1122
E-Mail: post.rehabilitation@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr., 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Mehr Informationen sowie Antragsformulare unter:
www.innsbruck.gv.at ->
 Leben | Soziales -> Menschen mit Behinderungen -> Rehabilitation und Behindertenhilfe

Altenwohn- und Pflegeheime
Heimkostenfinanzierung sowie Sozialsubventionen

Stationäre Pflege und Sozialsubventionen
Ing.-Etzel-Straße 5, 1 Stock
Tel.: +43 512 5360 9128
E-Mail: post.stationaere-pflege@innsbruck.gv.at
E-Mail: post.sozialsubventionen@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr., 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung

Alle Referate sind barrierefrei zugänglich.