Ab Anfang September kontrolliert die MÜG verstärkt die Parkzonen für AnwohnerInnen.
Ab Anfang September kontrolliert die MÜG verstärkt die Parkzonen für AnwohnerInnen.

AnwohnerInnenparkzonen werden vor Falschparkenden geschützt

Verstärkte Kontrollen durch Stadt Innsbruck und MÜG ab Anfang September

Die AnwohnerInnenparkzonen in Innsbruck werden immer wieder von falsch parkenden PKW genutzt – konkret von für blaue Kurzparkzonen zahlenden AutofahrerInnen, die illegal in weiß gestrichelt markierten Bereichen parken. Da es dazu immer wieder Beschwerden beim Stadtmagistrat gibt, wird jetzt auf Aufklärung und Kontrolle gesetzt. Im September werden deshalb Schwerpunktaktionen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) durchgeführt.

Markierte Zonen beachten
Die Stadt Innsbruck warnt vor dem Start dieser Schwerpunktkontrollen mit Anfang September in Innsbruck parkende PKW-FahrerInnen, genau zu schauen, ob sie ihr Fahrzeug legal abgestellt haben: Blaue Zonen sind als Kurzparkzonen mit analog oder digital gelöstem Parkticket benutzbar. Weiß gestrichelte Zonen sind für AnwohnerInnen und andere InhaberInnen von Dauerparkkarten reserviert: hier darf man auch mit gelöstem Parkticket nicht stehen.

Achtung: Die Schwerpunktkontrollen beziehen sich nur auf die weiß markierten AnwohnerInnenzonen in den Kurzparkzonen C, D, E, F, G, H, J, X, Y und 21, also in der Innenstadt. In den Parkstraßen außerhalb der Innenstadt, also in den Zonen HU, K, L, M, MU, N, P, Q, R, S, T, U, Z, ist das Kurzparken auch bei Weißmarkierung gestattet. Im Zweifel gilt die Beschilderung, die in AnwohnerInnenparkzonen immer ein „Halte- und Parkverbot ausgenommen Berechtigte“ ausweist.

Rückfragehinweis:

Büro Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl
Mag. Paul Schuierer-Aigner
Telefon +43 512 5360 1315
E-Mail: paul.schuierer-aigner@magibk.at