Das Team des Winterdienstes kümmert sich um die Schneeräumung auf Straßen, Geh- und Radwegen in seinem Zuständigkeitsbereich.
Das Team des Winterdienstes kümmert sich um die Schneeräumung auf Straßen, Geh- und Radwegen in seinem Zuständigkeitsbereich.

Winterdienst: Gemeinsam für Sicherheit

Gutes Zusammenwirken unerlässlich – AnrainerInnen verpflichtet

Mehr als 550 Kilometer an Straßen und Wegen, die im Winter geräumt werden müssen, betreut der Straßenbetrieb im Innsbrucker Stadtgebiet. Zusätzlich zum Einsatz der Mitarbeitenden sind auch AnrainerInnen gesetzlich dazu verpflichtet, Gehwege vor ihren Grundstücken freizuhalten – außer, es wurde ein Vertrag zur Betreuung im städtischen Kernbetreuungsgebiet abgeschlossen. Besonders zu beachten ist auch, dass die Durchfahrtsbreite von 1,80 Metern für Einsatzfahrzeuge sichergestellt sein muss. Stadträtin Mag.a Mariella Lutz, Amtsvorstand Ing. Johannes Wetzinger (Straßenbetrieb) und das Team des Straßenbetriebs sind bereit für den Winterdienst und freuen sich auf die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung.

„Unsere tüchtigen Mitarbeiter sind auch heuer wieder über den ganzen Winter mit vollem Einsatz für die Sicherheit der Straßen unterwegs, auch schon vor dem ersten Schneefall. Damit sie reibungslos arbeiten können, sind auch Anrainerinnen und Anrainer gesetzlich dazu verpflichtet, die Gehsteige vor ihren Liegenschaften frei zu halten und zu streuen. Wenn alle zusammenhelfen, kommen wir auch heuer wieder gut durch den Winter. Vielen Dank an alle, die sich täglich um die Sicherheit auf unseren Straßen und Wegen kümmern!“, betont die ressortzuständige Stadträtin Mariella Lutz.

„Unsere Räumfahrzeuge brauchen Platz. Damit auch sichergestellt wird, dass unsere Mitarbeiter optimal arbeiten können, bitten wir, vor allem auch Fahrräder und E-Scooter so zu platzieren, dass immer eine Durchfahrtsbreite von mindestens 1,80 Metern gegeben ist. Im gemeinsamen Zusammenwirken von privatem Verantwortungsbewusstsein und dem Einsatz unserer Mitarbeiter kann so die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet auch heuer wieder bestmöglich gewährleistet werden“, führt Amtsvorstand Johannes Wetzinger aus.

Winterdienst
Im Winter führen die zuständigen Straßenmeister laufend Kontrollen im Stadtgebiet durch, das Team des Winterdienstes kümmert sich um die Schneeräumung auf Straßen, Geh- und Radwegen in seinem Zuständigkeitsbereich. An Tagen mit besonders starkem Schneefall sind zusätzliche Räum- und Sonderfahrzeuge externer Dienstleister im Einsatz.  

Die Räumfahrzeuge des Straßenbetriebs benötigen genügend Platz, damit die Arbeit des Winterdienstes optimal ausgeführt werden kann.
Die Räumfahrzeuge des Straßenbetriebs benötigen genügend Platz, damit die Arbeit des Winterdienstes optimal ausgeführt werden kann.

EigentümerInnen sind verpflichtet, die Wege vor ihren Grundstücken frei zu halten. Paragraph 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass AnrainerInnen die Gehsteigflächen vor ihren Häusern zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr selbst räumen und streuen müssen – andernfalls droht eine Verwaltungsstrafe. Falls kein Gehsteig vorhanden ist, muss die Straße bis zu mindestens einem Meter vor der Grundstücksgrenze geräumt werden. Die Durchfahrtsbreite von 1,80 Metern muss in jedem Fall gegeben sein, auch abgestellte Fahrräder oder Scooter müssen entsprechend platziert sein.

Die Räum- und Streupflichten sowie die Verpflichtung zur Entfernung von Schneewechten und Eisbildungen auf Dächern treffen gemäß Paragraph 93 StVO grundsätzlich die EigentümerInnen der jeweiligen Liegenschaften. Zu beachten ist, dass diese Pflichten per Mietvertrag auch auf MieterInnen übertragen werden können.

Falls sich die Liegenschaft im Gebiet der städtischen Kernbetreuung (zu finden unter: www.innsbruck.gv.at/kernbetreuung) befindet, kann ein Vertrag mit der Stadt Innsbruck abgeschlossen werden, der die Räumung durch das Amt Straßenbetrieb gewährleistet.

Alle aktuellen Informationen zum städtischen Winterdienst sowie den Verpflichtungen der AnrainerInnen finden sich unter: www.innsbruck.gv.at/winterdienst

Kontakt
Amt für Straßenbetrieb
Roßaugasse 4b
Telefon: +43 512 5360 8253
Email: post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at