Themen des Stadtsenats vom 8. Oktober 2025

• Änderung Mindestsicherungs- sowie Kinder- und Jugendhilfegesetz • Gesetzesentwurf Gemeinde-Investitionsfonds • Alarmierungsdaten für Berufsfeuerwehr • Neue Gabelstapler für Feuerwehren • Änderungen im Beirat der Regionalbahn • „SnowFest“ beim Landestheater
 

Änderung Mindestsicherungs- sowie Kinder- und Jugendhilfegesetz

Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz sind Landesgesetze und können als solche nur vom Landtag geändert werden. Die Stadt Innsbruck kann Änderungen anregen bzw. beantragen sowie zu geplanten Maßnahmen ihre Stellungnahme abgeben.

Entsprechend wird eine vom Stadtsenat einstimmig beschlossene Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf, mit dem die angeführten Gesetze geändert werden, an das Amt der Tiroler Landesregierung übermittelt.

„Da mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf notwendige gesetzliche Anpassungen an das Finanzausgleichsgesetz 2024 umgesetzt werden, befürwortet die Stadt Innsbruck die Beschlussfassung des vorliegenden Gesetzesentwurfes durch den Tiroler Landtag“, betont Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

Zudem bietet der vorliegende Entwurf die Möglichkeit, legistische, also formale oder rechtstechnische Anpassungen, vorzunehmen. Weiters sollen im Tiroler Mindestsicherungsgesetz unter anderem präzisierende Regelungen über die Angaben und die vorzulegenden Unterlagen und Nachweise bei Anträgen auf Gewährung der Mindestsicherung getroffen werden.

 

Gesetzesentwurf Gemeinde-Investitionsfonds

Die Tiroler Landesregierung hat ein Gesetz über den Gemeinde-Investitionsfonds in Begutachtung geschickt. In einer Stellungnahme, die einstimmig vom Stadtsenat beschlossen wurde, wird der Gesetzesentwurf befürwortet.

„Gemeinden und Gemeindeverbände werden vom Gemeinde-Investitionsfonds dahingehend profitieren, dass sie über diesen Fonds zinsgünstige Darlehen für wichtige infrastrukturelle Vorhaben aufnehmen können. Das sollte uns gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr Spielraum für dringend erforderliche Investitionen schaffen. Die Abwicklung darf aber nicht bürokratisch sein, zudem erwarten wir uns als Landeshauptstadt eine Berücksichtigung entsprechend des abgestuften Bevölkerungsschlüssels“, hält Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc zum Gesetzesentwurf fest.

Zinsgünstig bedeutet hierbei unter dem marktüblichen Zinssatz, mit tilgungsfreien Zeiträumen, über eine längere Laufzeit und mit einer fixen Verzinsung. Durch die gebündelte Aufnahme der notwendigen Darlehenssummen können bessere Konditionen erzielt werden. Außerdem wird durch die Haftung des Landes die Marktstellung der einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbände verbessert. Für die Gewährung entsprechender Darlehen sind als Höchstsumme 200 Millionen Euro vorgesehen.

 

Alarmierungsdaten für Berufsfeuerwehr

Alarmierungsdaten für die Brandberichtserfassung und anschließende Abrechnung der Einsätze wurden bisher über eine bestehende Schnittstelle vom System der Leitstelle Tirol in jenes der Berufsfeuerwehr Innsbruck übertragen. Die Leitstelle Tirol hat jedoch auf ein neues System zur Verwaltung von Alarmierungsdaten umgestellt, das alte soll bis Ende Oktober 2025 eingestellt werden.

Um solche Daten weiterhin an die Berufsfeuerwehr übertragen zu können, stellt die Leitstelle Tirol eine neue API-Schnittstelle zur Verfügung. Der Stadtsenat sprach sich daher in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für die Beschaffung entsprechender Entwicklungsleistungen durch die Firma A1 Telekom Austria aus. Die Kosten dafür betragen rund 32.000 Euro.

„Weil die Deaktivierung des alten Systems sehr zeitnah erfolgt und eine umfassende Marktsondierung unmöglich realisierbar war, wurde vor allem nach passenden Anbietern im Portal der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) gesucht. Die Firma A1 Telekom Austria hat eine fristgerechte Leistungserbringung bereits zugesichert. Damit ist die Übermittlung der Alarmierungsdaten an die Berufsfeuerwehr Innsbruck auch weiterhin gesichert“, freut sich der für Sicherheit zuständige Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

 

Neue Gabelstapler für Feuerwehren

Die Berufsfeuerwehr Innsbruck bewirtschaftet ein Katastrophenlager, in dem Sandsäcke, Hochwasserbarrieren, Bindemittel, Stromaggregate sowie diverse weitere Einsatzgerätschaften gelagert werden. Für die Materialbewirtschaftung und Beladung von Fahrzeugen ist ein ausfallsicherer Gabelstapler mit ausreichender Hubkraft vorgesehen. Das Modell aus dem Jahr 1991 ist inzwischen aber sehr wartungs- und reparaturanfällig. Mit einstimmigem Beschluss des Stadtsenats wird daher ein neuer Gabelstapler mit Dieselantrieb und Anschaffungskosten von rund 41.000 Euro angekauft.

Mit mehrheitlichem Beschluss des Stadtsenats wird ein Gabelstapler mit Elektroantrieb für die Freiwillige Feuerwehr Hötting angekauft. Die Kosten dafür betragen rund 34.000 Euro.

„Investitionen für die Feuerwehren dienen stets der Sicherheit der Innsbrucker Bevölkerung. Denn nur mit Hilfe einer modernen Ausrüstung und Infrastruktur kann sichergestellt werden, dass unsere Feuerwehr ihre Arbeit professionell durchführen kann“, betont der für Sicherheit zuständige Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

 

Änderungen im Beirat der Regionalbahn

Gemäß Projekt- und Syndikatsvertrag aus dem Jahr 2022 entsendet die Landeshauptstadt Innsbruck als Vertragspartei drei Mitglieder in den Projekt-Regionalbahn-Innsbruck-Beirat. Bislang wurden diese Funktionen durch Baudirektor Dr. Robert Schöpf (stv. Leiter), Finanzdirektor Mag. Martin Rupprechter (Mitglied) sowie den stellvertretenden Baudirektor DI Karl-Heinz Reckziegel (Mitglied) wahrgenommen.

In seiner jüngsten Sitzung nominierte der Stadtsenat darüber hinaus einstimmig DI Christian Müller, DI Martin Hauschild und Mag. Christian Rath-Mitterstiller als Ersatzmitglieder für den Projekt-Regionalbahn-Innsbruck-Beirat.

 

„SnowFest“ beim Landestheater

Auf den Bergen streckt der Winter bereits seine Fühler aus und im Tal laufen schon die Vorbereitungen für das „SnowFest“ vor und neben dem Tiroler Landestheater. Die Stadt Innsbruck überlässt dafür der Mountain Pool e.U., vom 21. bis 23. November 2025 die im Eigentum der Stadt Innsbruck befindlichen Flächen am Landestheatervor- und nebenplatz. Ein diesbezüglicher Beschluss wurde im Stadtsenat einstimmig gefasst.

Dabei handelt es sich um einen Snowboard- und Freeski Contest mit Sport- & Lifestyle, Workshops sowie Charity-Veranstaltungen bei freiem Eintritt und barrierefreiem Zutritt für alle Altersgruppen. Für die Veranstaltung wird eine „Rampe“ installiert. Zudem wird ein Zeltdorf aufgebaut.

„Innsbruck trägt neben vielen anderen Attributen jenes der Sportstadt. Besonders greifbar wird das bei Veranstaltungen, die direkt im Zentrum der Stadt stattfinden. Mit dem ‚SnowFest‘ lebt die Verbindung der Landeshauptstadt mit dem Thema Wintersport wieder einmal besonders auf“, so Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

„Das ‚SnowFest‘ verbindet Wirtschaft und Sport. Besonders für jungen Menschen ist die Veranstaltung ein Magnet und Highlight im städtischen Veranstaltungskalender“, ergänzt Stadträtin Mag.a Mariella Lutz.MD

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