Seit 1. September gilt im Gewerbegebiet Rossau die gebührenfreie Kurzparkzone, seit 1. Oktober in Mühlau/Arzl. Das Parken ist hier täglich von 1.00 bis 5.00 Uhr nachts auf maximal 180 Minuten begrenzt, um Dauerparken zu verhindern.
Seit 1. September gilt im Gewerbegebiet Rossau die gebührenfreie Kurzparkzone, seit 1. Oktober in Mühlau/Arzl. Das Parken ist hier täglich von 1.00 bis 5.00 Uhr nachts auf maximal 180 Minuten begrenzt, um Dauerparken zu verhindern.

Kurzparkzonen in Gewerbegebieten angelaufen

Stadt zieht positive Zwischenbilanz – weitere Schritte zur geordneten Parkraumbewirtschaftung folgen

Die Stadt Innsbruck zieht eine erste Zwischenbilanz zu den neu eingerichteten gebührenfreien Kurzparkzonen in den Gewerbegebieten Rossau sowie Mühlau/Arzl. Ziel der Maßnahme ist es, den Straßenraum in diesen Vierteln wieder gezielt jenen zur Verfügung zu stellen, die ihn tatsächlich benötigen – den Wirtschaftstreibenden, Mitarbeitenden und KundInnen.

Maßnahme wirkt
Die ersten Wochen zeigen, dass die Maßnahme in diesen Bereichen wirkt. Durch die höhere Fluktuation der parkenden Fahrzeuge stehen wieder mehr Stellplätze für die tägliche Nutzung bereit. Die Betriebe sind besser erreichbar, der Wirtschaftsverkehr läuft geordneter ab.

Die Stadt Innsbruck bedankt sich bei allen BürgerInnen für ihre Hinweise zu Verlagerungseffekten in andere Gebiete. „Diese Rückmeldungen sind für uns äußerst wertvoll und fließen direkt in die nächsten Planungsschritte ein“, erläutert die für Parkraumbewirtschaftung und Straßenrecht zuständige Stadträtin Janine Bex, BSc. „Unser Ziel ist eine faire und ausgewogene Parkraumbewirtschaftung im gesamten Stadtgebiet. Damit wollen wir sicherstellen, dass öffentlicher Raum nicht zum Abstellraum, sondern zum Raum zum Leben und Begegnen wird.“

Weitere Gebiete in Vorbereitung
Parallel dazu arbeitet die Stadt Innsbruck bereits an der Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf die Stadtteile Olympisches Dorf, Kranebitten und Arzl. Die gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahren und Gebietsfestlegungen nach dem Tiroler Parkabgabegesetz (TPAG) für diese drei Bereiche sind bereits gestartet oder befinden sich in Prüfung.

Das Tiroler Parkabgabegesetz (§ 2 TPAG) ermächtigt Gemeinden, Parkgebühren per Gemeinderatsverordnung festzulegen. Dabei wird der Straßenverwalter angehört, die gesetzlich vorgesehene Frist für die Stellungnahme beträgt maximal drei Monate.

Nächste Schritte
„Wir legen großen Wert auf eine nachvollziehbare und faire Vorgangsweise. Nach Abschluss der Verfahren werden die Ergebnisse und die genauen Gebietsabgrenzungen öffentlich vorgestellt und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt“, so Bex weiter.

Die für die Umsetzung notwendigen Bodenmarkierungen werden – abhängig von den notwendigen Witterungsbedingungen – nach dem Winter durchgeführt. Bis dahin werden auch die Leitungsarbeiten und die Aufstellung der Parkautomaten abgeschlossen sein.

„Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Betrieben in den betroffenen Gebieten für ihre Geduld und ihr Verständnis während dieser Umsetzungsphase“, betont Stadträtin Janine Bex abschließend.